P-Konto: Freibetrag ab Juli 2026, Umwandlung und was Sie beachten müssen

Konto · 6 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim

Auf einem Pfändungsschutzkonto bleiben seit 1. Juli 2026 monatlich 1.590 € vor Gläubigern geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr. Wie Sie Ihr Konto umwandeln, wie Sie höhere Freibeträge nachweisen und was mit dem Dispo passiert.

Die kurze Antwort

Droht eine Kontopfändung oder ist sie schon da, lassen Sie Ihr Girokonto sofort in ein P-Konto umwandeln. Dann bleiben jeden Monat mindestens 1.590 € für Miete, Strom und Lebensmittel verfügbar. Ohne Schulden und drohende Pfändung ist ein P-Konto laut Verbraucherzentrale nicht sinnvoll, weil es nur auf Guthabenbasis läuft.

Das Wichtigste in Kürze

Die Freibeträge seit 1. Juli 2026

Freibetragmonatlich
Grundfreibetrag auf dem P-Konto1.590,00 €
Erhöhung für die erste Person, der Sie Unterhalt zahlen+ 597,42 €
Erhöhung für die zweite bis fünfte Person, je+ 332,83 €
Kindergeld und andere Geldleistungen für Kinderzusätzlich geschützt

Quellen: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (Werte nach § 850c ZPO ab 01.07.2026; 1.587,40 € auf volle 10 € aufgerundet nach § 899 ZPO), § 902 ZPO, Verbraucherzentrale; abgerufen am 03.10.2026.

Den Grundfreibetrag berücksichtigt die Bank automatisch. Die Erhöhungen nur, wenn Sie sie nachweisen: mit einer Bescheinigung der Familienkasse, des Jobcenters oder Sozialamts, des Arbeitgebers oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (§ 903 ZPO). Unbefristete Bescheinigungen muss die Bank zwei Jahre lang beachten.

So wandeln Sie Ihr Konto um

Rechtsgrundlagen: § 850k ZPO (Umwandlung, ein P-Konto je Person) und § 899 Abs. 1 ZPO (rückwirkender Schutz). Die Umwandlung muss laut Verbraucherzentrale kostenlos sein. Auch danach darf das Konto nicht teurer werden als ein vergleichbares Standardkonto der Bank, und für die Bearbeitung der Pfändung darf die Bank nichts berechnen (BGH, u. a. XI ZR 260/12, laut Verbraucherzentrale).

Was sich am Konto ändert

Einwände gegen die Berechnung

Stimmt der Freibetrag aus Ihrer Sicht nicht, müssen Sie das der Bank spätestens bis zum Ende des sechsten Kalendermonats nach der Berechnung mitteilen (§ 899 Abs. 3 ZPO). Bewahren Sie Kontoauszüge und Bescheinigungen deshalb auf.

Haben Sie noch gar kein Konto, können Sie ein Basiskonto beantragen und gleich als P-Konto führen lassen: Basiskonto: Anspruch und Kosten.

Keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Bei Pfändungen hilft eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kostenlos; sie kann auch Bescheinigungen ausstellen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der P-Konto-Freibetrag 2026?

Seit 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.590 € im Monat. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 € dazu, für die zweite bis fünfte je 332,83 €.

Wie wandle ich mein Girokonto in ein P-Konto um?

Sie verlangen es bei Ihrer Bank, am besten schriftlich, und versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto haben. Ist schon gepfändet, muss die Bank zum Beginn des vierten Geschäftstags umstellen (§ 850k ZPO).

Kostet die Umwandlung in ein P-Konto Geld?

Laut Verbraucherzentrale muss die Umwandlung kostenlos sein, und das P-Konto darf nicht teurer sein als ein vergleichbares Standardkonto derselben Bank.

Was passiert mit dem Dispo beim P-Konto?

Er endet. Ein P-Konto darf nur auf Guthabenbasis geführt werden (§ 850k Abs. 1 ZPO).

Verfällt nicht genutzter Freibetrag am Monatsende?

Nein. Nicht verbrauchtes Guthaben bleibt in den drei folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO).