Handytarif fürs Gewerbe: Was Selbstständige beachten sollten

Mobilfunk-Tarife · 8 Min. Lesezeit · aktualisiert am 11. August 2026 · von Maximilian Heim

Geschäftskundentarife werben mit niedrigen Preisen – die sind aber netto. Wir rechnen vor, wann sich das lohnt, und erklären, welche Schutzrechte Sie als Kleinunternehmen behalten.

Geschäftskundentarife sehen auf den ersten Blick günstiger aus als Privattarife – und sind es manchmal auch. Der Vergleich stimmt aber nur, wenn man drei Dinge auseinanderhält: die Preisangabe, die Steuer und die Vertragsbedingungen. Bei allen dreien gelten fürs Gewerbe andere Regeln als privat, und bei einer davon verschenken viele Selbstständige unbewusst Rechte.

Die Netto-Falle: warum 29 Euro nicht 29 Euro sind

Gewerbetarife werden netto ausgezeichnet, Privattarife brutto. Das ist keine Trickserei, sondern branchenüblich – führt beim Vergleich aber regelmäßig zu falschen Schlüssen. Ein Gewerbetarif für 29 Euro kostet auf der Rechnung 34,51 Euro. Ein Privattarif für 32 Euro kostet 32 Euro. Wer die Zahlen nebeneinanderlegt, ohne umzurechnen, hält den teureren für den günstigeren.

AngebotAusgewiesenAuf der RechnungEffektiv für Sie
Gewerbetarif, vorsteuerabzugsberechtigt29,00 € netto34,51 €29,00 € (Vorsteuer wird erstattet)
Gewerbetarif, Kleinunternehmerregelung29,00 € netto34,51 €34,51 € (kein Vorsteuerabzug)
Privattarif32,00 € brutto32,00 €32,00 €

Die mittlere Zeile ist die, die überrascht. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist selbst keine Umsatzsteuer aus und darf deshalb auch keine Vorsteuer ziehen. Für diese Gruppe ist ein Gewerbetarif zum selben Nettopreis schlicht teurer als ein gleich teurer Privattarif. Das steht in keiner Werbung.

Welche Schutzrechte Sie als Kleinunternehmen behalten

Hier liegt der Punkt, den die wenigsten kennen. Die Verbraucherschutzvorschriften des Telekommunikationsgesetzes gelten nach § 71 Absatz 3 TKG auch für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht – es sei denn, diese haben ausdrücklich auf die Anwendung verzichtet.

Genau dieser Verzicht steht regelmäßig im Kleingedruckten von Geschäftskundenverträgen. Wer ihn unterschreibt, gibt unter anderem die Begrenzung der Erstlaufzeit auf 24 Monate und die einmonatige Kündigungsfrist nach der Verlängerung auf – und landet unter Umständen wieder bei Verträgen, die sich jährlich verlängern.

Was ohne diesen Verzicht auch fürs Gewerbe gilt:

Als Kleinstunternehmen gilt nach der EU-Definition, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreicht; als kleines Unternehmen, wer unter fünfzig Beschäftigten und zehn Millionen Euro bleibt. Die allermeisten Selbstständigen und Freiberufler fallen also darunter. Suchen Sie im Vertrag gezielt nach einer Klausel, die auf § 71 TKG oder auf den Verzicht auf Kundenschutzvorschriften verweist – und verhandeln Sie sie weg, wenn Ihnen die kurze Kündigungsfrist wichtig ist.

Steuerlich: was Sie absetzen können

Anders als Angestellte, die eine Pauschale von 20 Prozent bis höchstens 20 Euro im Monat ansetzen dürfen, gilt für Selbstständige der tatsächliche betriebliche Anteil – nach oben nicht begrenzt. Nutzen Sie das Handy ausschließlich geschäftlich, sind die Kosten in voller Höhe Betriebsausgaben. Bei gemischter Nutzung teilen Sie auf; ein über drei Monate geführter Nachweis genügt üblicherweise als Grundlage für das ganze Jahr.

Wann sich ein Gewerbetarif wirklich lohnt

Nicht der Preis entscheidet, sondern ob Sie die Zusatzleistungen brauchen. Für eine einzelne Karte und normale Nutzung ist ein guter Privattarif häufig die bessere Wahl – vor allem unter der Kleinunternehmerregelung. Ein Gewerbetarif spielt seine Stärken erst aus, wenn mehrere Karten unter einem Vertrag laufen sollen oder wenn Erreichbarkeit geschäftskritisch ist.

SituationEher PrivattarifEher Gewerbetarif
Eine Karte, normale Nutzungja
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStGja
Vorsteuerabzugsberechtigt, mehrere Kartenja
Karten für Mitarbeitende, eine Rechnungja
Fester Ansprechbarer beim Anbieter gewünschtja
Trennung von privaten und beruflichen Kosten nötigja

Vor dem Abschluss durchgehen:

Tarife nach Datenvolumen, Netz und Laufzeit vergleichen – und die Nettopreise vorher umrechnen:

Handytarife vergleichen

Häufige Fragen

Sind Gewerbetarife günstiger als Privattarife?

Nur scheinbar. Gewerbetarife werden netto ausgezeichnet, Privattarife brutto – 29 Euro netto sind 34,51 Euro auf der Rechnung. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, bekommt die Differenz erstattet und zahlt effektiv 29 Euro. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, zahlt dagegen die vollen 34,51 Euro und fährt mit einem gleich teuren Privattarif besser.

Gelten für Geschäftskunden dieselben Kündigungsfristen?

Nach § 71 Absatz 3 TKG gelten die Kundenschutzvorschriften auch für Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht – also höchstens 24 Monate Erstlaufzeit und danach ein Monat Kündigungsfrist. Es sei denn, Sie haben im Vertrag ausdrücklich darauf verzichtet. Genau diese Klausel steht in vielen Geschäftskundenverträgen; suchen Sie im Vertrag gezielt danach.

Wer gilt als Kleinstunternehmen?

Nach der EU-Definition, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme erreicht. Als kleines Unternehmen gilt, wer unter fünfzig Beschäftigten und zehn Millionen Euro bleibt. Die allermeisten Selbstständigen und Freiberufler fallen damit unter die erweiterten Schutzvorschriften.

Kann ich den Handyvertrag als Selbstständiger komplett absetzen?

Soweit er betrieblich veranlasst ist, ja – anders als Angestellte sind Selbstständige nicht auf die 20-Prozent-Pauschale beschränkt. Bei ausschließlich geschäftlicher Nutzung sind die Kosten in voller Höhe Betriebsausgaben, bei gemischter Nutzung anteilig. Ein über drei Monate geführter Nachweis dient dabei üblicherweise als Grundlage für das gesamte Jahr. Für den Einzelfall ist eine steuerliche Beratung zuständig.

Brauche ich für den Vorsteuerabzug etwas Bestimmtes?

Eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters und Ihrem vollständigen Namen samt Anschrift. Läuft der Vertrag auf eine Privatperson statt auf das Unternehmen, wird es beim Vorsteuerabzug schwierig – deshalb den Vertrag von Anfang an auf die Firma abschließen.

Lohnt sich ein Gewerbetarif für eine einzelne Karte?

Meist nicht. Bei einer Karte und normaler Nutzung ist ein guter Privattarif häufig günstiger oder gleich teuer, ohne die Nachteile bei den Vertragsbedingungen. Ein Gewerbetarif lohnt sich, wenn mehrere Karten unter einem Vertrag mit einer Rechnung laufen sollen, wenn Sie einen festen Ansprechpartner brauchen oder wenn private und betriebliche Kosten sauber getrennt sein müssen.

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