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Gasvergleich
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Darauf sollten Sie achten
- Grundversorgung: Aus der Grundversorgung kommen Sie mit zwei Wochen Frist heraus (§ 20 GasGVV).
- Preiserhöhung: Preiserhöhungen müssen Haushalten spätestens einen Monat vorher mitgeteilt werden, Sie können dann ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG).
- Bonus: Neukundenbonus gilt meist nur im ersten Jahr. Den Preis ab dem zweiten Jahr mitvergleichen.
Die Reihenfolge im Rechner und auf CHECK24 legt CHECK24 fest, nicht wir. Wie wir eigene Vergleiche ordnen, steht unter So sortieren wir.
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Stand: 30. September 2026 · von Maximilian Heim