Aus der Grundversorgung wechseln: Strom und Gas in drei Schritten
Energie · 4 Min. Lesezeit · aktualisiert am 30. September 2026 · von Maximilian Heim
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Wer nie aktiv einen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen hat, ist meist in der Grundversorgung. Die lässt sich mit zwei Wochen Frist kündigen. So gehen Sie vor.
Kurz gesagt: Aus der Grundversorgung kommen Sie mit zwei Wochen Frist heraus. Sie brauchen Zählernummer, Zählerstand und Ihren Jahresverbrauch, dann vergleichen, neuen Tarif abschließen, fertig. Strom und Gas fließen während des Wechsels ohne Unterbrechung weiter, denn Leitung und Zähler bleiben beim Netzbetreiber.
Bin ich in der Grundversorgung?
Wenn Sie nach einem Einzug nie selbst einen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben, liefert in der Regel der örtliche Grundversorger. Auf der Rechnung steht dann meist „Grundversorgung“ oder „Grundversorgungstarif“. Im Zweifel: kurz beim Versorger nachfragen.
In drei Schritten wechseln
- Unterlagen bereitlegen: letzte Jahresabrechnung (Jahresverbrauch in kWh), Zählernummer, aktueller Zählerstand
- Tarife vergleichen: auf Preis pro kWh, Grundpreis, Laufzeit und Preisgarantie achten, einen Bonus nur fürs erste Jahr einrechnen
- Neuen Tarif abschließen und dabei angeben, ob der neue Anbieter die Kündigung beim alten übernehmen soll
Ihre Rechte
- Grundversorgung Strom und Gas: kündbar mit einer Frist von zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV, § 20 Abs. 1 GasGVV)
- Preiserhöhung beim Sondervertrag: Haushalte müssen spätestens einen Monat vorher informiert werden und können dann ohne Frist zum Wirksamwerden kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG)
Quellen: StromGVV § 20, GasGVV § 20, EnWG § 41 (abgerufen am 30.09.2026). Keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Wie schnell komme ich aus der Grundversorgung heraus?
Mit einer Frist von zwei Wochen, für Strom und Gas gleich (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV).
Kann mir beim Wechsel der Strom abgestellt werden?
Nein, nicht wegen des Wechsels. Leitung und Zähler bleiben beim Netzbetreiber, es ändert sich nur der Lieferant.
Was brauche ich für den Wechsel?
Zählernummer, Zählerstand und den Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung. Die Marktlokations-ID von der Rechnung kann die Zuordnung erleichtern.