Aus der Grundversorgung wechseln: Strom und Gas in drei Schritten

Energie · 4 Min. Lesezeit · aktualisiert am 30. September 2026 · von Maximilian Heim

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Wer nie aktiv einen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen hat, ist meist in der Grundversorgung. Die lässt sich mit zwei Wochen Frist kündigen. So gehen Sie vor.

Kurz gesagt: Aus der Grundversorgung kommen Sie mit zwei Wochen Frist heraus. Sie brauchen Zählernummer, Zählerstand und Ihren Jahresverbrauch, dann vergleichen, neuen Tarif abschließen, fertig. Strom und Gas fließen während des Wechsels ohne Unterbrechung weiter, denn Leitung und Zähler bleiben beim Netzbetreiber.

Bin ich in der Grundversorgung?

Wenn Sie nach einem Einzug nie selbst einen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben, liefert in der Regel der örtliche Grundversorger. Auf der Rechnung steht dann meist „Grundversorgung“ oder „Grundversorgungstarif“. Im Zweifel: kurz beim Versorger nachfragen.

In drei Schritten wechseln

Ihre Rechte

Quellen: StromGVV § 20, GasGVV § 20, EnWG § 41 (abgerufen am 30.09.2026). Keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Wie schnell komme ich aus der Grundversorgung heraus?

Mit einer Frist von zwei Wochen, für Strom und Gas gleich (§ 20 StromGVV und § 20 GasGVV).

Kann mir beim Wechsel der Strom abgestellt werden?

Nein, nicht wegen des Wechsels. Leitung und Zähler bleiben beim Netzbetreiber, es ändert sich nur der Lieferant.

Was brauche ich für den Wechsel?

Zählernummer, Zählerstand und den Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung. Die Marktlokations-ID von der Rechnung kann die Zuordnung erleichtern.