Stromanbieter pleite: Was jetzt passiert und was Sie tun sollten

Energie · 6 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim

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Bei einer Insolvenz des Strom- oder Gasanbieters bleibt das Licht an: Der Grundversorger springt ein. Teuer kann es trotzdem werden. Welche Schritte jetzt wichtig sind und was mit Ihrem Guthaben passiert.

Die kurze Antwort

Sie sitzen nicht im Dunkeln. Kann Ihr Anbieter nicht mehr liefern, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger, meist die Stadtwerke. Die Ersatzversorgung kostet meist so viel wie die Grundversorgung, in Ausnahmefällen mehr, und ist damit oft teurer als ein frei gewählter Tarif (Einschätzung). Wechseln Sie deshalb zügig in einen neuen Tarif, sichern Sie den Zählerstand und zahlen Sie kein Geld mehr an den insolventen Anbieter, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Das Wichtigste in Kürze

So funktioniert die Ersatzversorgung

Was Sie sofort tun sollten

Schritte nach der Checkliste der Verbraucherzentrale (Stand 04.04.2022), abgerufen am 03.10.2026. Die Rechtsgrundlagen haben sich seitdem in diesem Punkt nicht geändert; die Ersatzversorgung steht unverändert in § 38 EnWG.

Was mit Ihrem Guthaben passiert

SituationWas Sie tun können
Guthaben aus einer Rechnung, die Sie schon habenmit laufenden Abschlägen verrechnen (Aufrechnung schriftlich erklären)
Jahresrechnung kommt nichtnach mehr als sechs Wochen Abschläge einbehalten, bis die Rechnung da ist
Guthaben nach Eröffnung des Insolvenzverfahrenszur Insolvenztabelle anmelden; Frist steht im Eröffnungsbeschluss
Boni, die noch ausstehenebenfalls zur Insolvenztabelle anmelden

Nach Verbraucherzentrale. Die Sechs-Wochen-Frist für die Rechnung steht in § 40c Abs. 2 EnWG.

Realistisch bleiben: Was zur Insolvenztabelle angemeldet wird, gibt es erst nach Abschluss des Verfahrens zurück, oft nach Jahren und nur anteilig. Die Verbraucherzentrale rechnet häufig mit weniger als fünf Prozent. Wer seine Forderung erst nach der Frist anmeldet, zahlt laut Verbraucherzentrale 20 € Gerichtsgebühr, was sich bei kleinen Beträgen kaum lohnt.

Darf ich wegen der Insolvenz kündigen?

Die Insolvenz allein gibt kein Sonderkündigungsrecht; der Vertrag läuft mit seiner Kündigungsfrist weiter. Liefert der Anbieter dauerhaft nicht mehr, halten die Verbraucherzentralen eine fristlose Kündigung für möglich. Entscheidet sich der Insolvenzverwalter gegen die Fortführung Ihres Vertrags, rät die Verbraucherzentrale ebenfalls, sicherheitshalber selbst fristlos zu kündigen.

Vorbeugen: So schützen Sie sich

Bei der Wahl des neuen Tarifs hilft der Stromvergleich. Für Gas gilt dasselbe, die Ersatzversorgung ist dort genauso geregelt (§ 38 EnWG gilt für „Energie“, also Strom und Gas).

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Häufige Fragen

Bekomme ich weiter Strom, wenn mein Anbieter pleite ist?

Ja. Stellt der Anbieter die Lieferung ein, liefert der örtliche Grundversorger in der Ersatzversorgung weiter (§ 38 EnWG).

Wie lange dauert die Ersatzversorgung?

Bis Sie einen neuen Liefervertrag haben, höchstens drei Monate (§ 38 Abs. 4 EnWG). Sie können sie jederzeit durch einen Wechsel beenden.

Ist die Ersatzversorgung teurer?

Laut Verbraucherzentrale entsprechen die Preise in der Regel denen der Grundversorgung; seit 2022 dürfen Versorger in Ausnahmefällen mehr verlangen und die Preise zum 1. und 15. jedes Monats ändern (§ 38 Abs. 2 und 3 EnWG). Ein frei gewählter Tarif ist oft günstiger.

Bekomme ich mein Guthaben zurück?

Nur über die Insolvenztabelle und meist nur zu einem kleinen Teil. Ein Guthaben aus einer schon vorliegenden Rechnung können Sie laut Verbraucherzentrale mit laufenden Abschlägen verrechnen.

An wen zahle ich nach der Insolvenz?

Nur noch an das Konto, das der Insolvenzverwalter nennt. Lastschriften an den insolventen Anbieter sollten Sie widerrufen.