Girokonto wechseln: So hilft Ihnen die Bank beim Umzug des Kontos
Konto · 4 Min. Lesezeit · aktualisiert am 30. September 2026 · von Maximilian Heim
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Kontogebühren zu hoch? Beim Wechsel müssen alte und neue Bank Sie auf Wunsch unterstützen. Was die Kontenwechselhilfe ist und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.
Kurz gesagt: Erst das neue Konto eröffnen, dann die Kontenwechselhilfe beauftragen, erst am Ende das alte Konto kündigen. Die Banken müssen Sie auf Wunsch unterstützen, etwa beim Umzug von Daueraufträgen und Lastschriften.
Die richtige Reihenfolge
- Kosten vergleichen: Kontoführung, Girocard, Kreditkarte, Abhebungen, Überweisungen, nicht nur die Grundgebühr
- Neues Konto eröffnen
- Bei der neuen Bank die Kontenwechselhilfe beauftragen
- Arbeitgeber, Vermieter und Versicherungen über die neue IBAN informieren, falls das nicht über die Kontenwechselhilfe läuft
- Altes Konto erst kündigen, wenn alle Zahlungen über das neue laufen
Ihre Rechte
- Kontenwechselhilfe: Beim Wechsel innerhalb Deutschlands müssen die Banken Sie auf Wunsch unterstützen (§ 20 ZKG)
- Basiskonto: Jede Bank, die Girokonten für Verbraucher anbietet, muss auf Antrag ein Basiskonto eröffnen, auch für Menschen ohne festen Wohnsitz; spätestens zehn Geschäftstage nach vollständigem Antrag (§ 31 ZKG)
Quellen: ZKG § 20, ZKG § 31 (abgerufen am 30.09.2026). Keine Rechtsberatung.
Wir geben keine Finanz- oder Anlageberatung. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen vor der Kontoeröffnung bei der Bank.
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Häufige Fragen
Muss meine Bank mir beim Kontowechsel helfen?
Ja. Auf Ihren Wunsch müssen alte und neue Bank Unterstützung leisten, die sogenannte Kontenwechselhilfe (§ 20 ZKG).
Wann kündige ich das alte Konto?
Erst wenn Gehalt, Lastschriften und Daueraufträge über das neue Konto laufen. Sonst drohen geplatzte Lastschriften.
Bekomme ich immer ein Konto?
Ein Basiskonto muss jede Bank eröffnen, die Girokonten für Verbraucher anbietet, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind (§ 31 ZKG).