Kontogebühren zurückfordern: Was nach den BGH-Urteilen 2026 noch geht
Konto · 6 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim
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Viele Banken haben Gebühren erhöht, ohne dass Kunden aktiv zugestimmt haben. Das war unwirksam. Welche Beträge Sie zurückverlangen können, warum Ende 2026 eine Frist abläuft und wie Sie vorgehen.
Die kurze Antwort
Prüfen Sie, ob Ihre Bank Gebühren erhöht oder neu eingeführt hat, ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung einzuholen; das war laut Verbraucherzentrale bis etwa 2021 üblich. Haben Sie Ende 2022 noch nicht aktiv zugestimmt, können Sie einen Teil der Beträge noch zurückverlangen, aber nur noch bis Ende 2026. Ältere Beträge sind verjährt, sofern die Bank sich darauf beruft.
Das Wichtigste in Kürze
- Gebührenerhöhungen, denen Sie nicht aktiv zugestimmt haben, beruhten oft auf einer AGB-Klausel, die der BGH 2021 für unwirksam erklärt hat (XI ZR 26/20).
- Zurückfordern können Sie erhöhte und neu eingeführte Entgelte, nicht die Preise, die schon bei der Kontoeröffnung galten (Verbraucherzentrale).
- Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der jeweilige Saldoabschluss als genehmigt gilt (BGH, 03.06.2025, XI ZR 45/24).
- Seit 1. Januar 2026 sind danach Ansprüche aus 2022 verjährt. Was 2023 entstanden ist, verjährt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 (eigene Ableitung).
- Haben Sie einer Erhöhung aktiv zugestimmt, gibt es ab diesem Zeitpunkt nichts mehr zurück.
Warum Banken Geld zurückzahlen müssen
Banken haben Preiserhöhungen jahrelang so eingeführt: Sie kündigten sie zwei Monate vorher an, und wer nicht widersprach, galt als einverstanden. Der Bundesgerichtshof hat die entsprechende Klausel der Postbank am 27. April 2021 für unwirksam erklärt, weil sie zu weit reicht und Kunden unangemessen benachteiligt (XI ZR 26/20). Viele andere Banken und Sparkassen nutzten gleiche oder ähnliche Klauseln. Laut Verbraucherzentrale fehlt deshalb für viele Erhöhungen die vertragliche Grundlage.
Das Gesetz erlaubt eine Zustimmung durch Schweigen nur eingeschränkt und mit Hinweis auf ein kostenloses Kündigungsrecht (§ 675g BGB). Seit dem Urteil holen Banken die Zustimmung deshalb aktiv ein, schriftlich oder im Online-Banking. Auch die bloße Weiternutzung des Kontos gilt nicht automatisch als Zustimmung; das Landgericht Hannover hat das 2022 gegenüber einer Bank so gesehen (nicht rechtskräftig, laut Verbraucherzentrale).
Was Sie zurückfordern können
- Ja: Erhöhungen der Kontoführungsgebühr und neu eingeführte Entgelte, etwa für Ein- und Auszahlungen, Kontoauszüge oder SMS-TAN, soweit sie auf der unwirksamen Klausel beruhten.
- Nein: Entgelte, die schon bei der Kontoeröffnung vereinbart waren, und alles ab dem Zeitpunkt, an dem Sie einer Erhöhung aktiv zugestimmt haben.
- Achtung bei rückwirkender Zustimmung: Haben Sie Entgelten auch für die Vergangenheit zugestimmt, haben Sie einen möglichen Anspruch aufgegeben. Stimmen Sie nur für die Zukunft zu, bleiben die Ansprüche bis dahin bestehen.
Alle Punkte laut Verbraucherzentrale. Schlagzeilen wie „Gebühren seit 2017 zurück“ betreffen meist Kläger, die früh geklagt und so die Verjährung gestoppt haben; das gilt nicht automatisch für alle Kunden derselben Bank.
Die Frist: Was 2026 noch offen ist
Der BGH hat am 3. Juni 2025 entschieden (XI ZR 45/24): Es gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Entstanden ist der Anspruch nicht mit der Abbuchung, sondern erst, wenn der Rechnungsabschluss des Kontos als genehmigt gilt, also sechs Wochen nach dem Saldoabschluss. Die Verbraucherzentrale folgert daraus, dass Ansprüche aus 2022 mit Ablauf des 31. Dezember 2025 verjährt sind.
| Saldoabschluss Ihrer Bank | Gebühren noch nicht verjährt (bis 31.12.2026) |
|---|---|
| vierteljährlich | etwa Oktober 2022 bis September 2023 |
| monatlich | etwa November 2022 bis Oktober 2023 |
Eigene Ableitung aus der BGH-Regel (Saldoabschluss plus sechs Wochen, Genehmigung im Jahr 2023), keine Rechtsberatung. Gebühren aus späteren Monaten verjähren erst Ende 2027, soweit Sie bis dahin nicht aktiv zugestimmt hatten. Quellen: Verbraucherzentrale, Stand 10.06.2025; abgerufen am 03.10.2026.
In der Praxis haben die meisten Banken ab 2021 aktiv um Zustimmung gebeten. Ein Anspruch aus 2023 besteht deshalb vor allem dann, wenn Sie damals noch nicht zugestimmt hatten. Ob das so war, steht in Ihrem Postfach im Online-Banking oder in den Briefen der Bank.
Rechenbeispiel
| Annahme | Wert |
|---|---|
| Konto bei Eröffnung | ohne Grundpreis |
| Grundpreis seit 2020 per Schweigen | 6,90 € im Monat |
| Aktive Zustimmung erteilt | zum 1. Juli 2023 |
| Saldoabschluss | vierteljährlich |
| Noch nicht verjährt | Okt. 2022 bis Juni 2023 = 9 Monate |
| Rückforderung | 9 × 6,90 € = 62,10 € |
Beispiel mit angenommenen Werten und eigener Rechnung, um die Logik zu zeigen. Ihre Beträge stehen in der Entgeltaufstellung Ihrer Bank.
So gehen Sie vor
- Unterlagen sichten: Schreiben der Bank zu Preisänderungen, Postfach im Online-Banking, Kontoauszüge
- Prüfen, wann Sie einer Erhöhung aktiv zugestimmt haben, und ob die Zustimmung auch für die Vergangenheit galt
- Fehlende Zahlen bei der Bank anfordern: Die Entgeltaufstellung steht Ihnen mindestens jährlich kostenlos zu
- Betrag ausrechnen: nur erhöhte oder neue Entgelte, nur im noch nicht verjährten Zeitraum
- Bank schriftlich zur Erstattung auffordern, mit Frist; die Verbraucherzentrale bietet dafür einen kostenlosen Musterbrief
- Lehnt die Bank ab: Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt, bevor Sie klagen
Grundlagen: Entgeltaufstellung nach § 10 ZKG; Musterbrief und Ablauf bei der Verbraucherzentrale.
Und wenn die Bank kündigt?
Laut Verbraucherzentrale haben einzelne Banken Konten gekündigt, nachdem Kunden Geld zurückverlangt haben. Ausschließen lässt sich das nicht. Die Bank muss aber mindestens zwei Monate Frist einhalten (§ 675h Abs. 2 BGB), und Ihren Anspruch können Sie trotzdem weiter verfolgen. Sparkassen brauchen nach Auffassung der Verbraucherzentralen einen sachlichen Grund; eine berechtigte Rückforderung sei keiner. Wer ohnehin unzufrieden ist, kann umgekehrt jederzeit selbst kündigen, ohne Frist, sofern keine vereinbart ist (§ 675h Abs. 1 BGB).
Was beim Wechsel zu beachten ist: Girokonto wechseln mit Kontenwechselhilfe. Wie Sie die Kosten eines neuen Kontos vorher richtig vergleichen: Kontogebühren vergleichen.
Keine Rechtsberatung. Bei größeren Beträgen oder Streit mit der Bank helfen die Verbraucherzentralen.
Wenn Sie nach der Rückforderung das Konto wechseln wollen
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Quellen
- Verbraucherzentrale: BGH konkretisiert Erstattungsansprüche bei Girokonten (Stand 10.06.2025)
- Verbraucherzentrale: Nicht alle Gebühren beim Girokonto sind zulässig (Stand 20.08.2026)
- § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist
- § 199 BGB: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist
- § 675g BGB: Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags
- § 675h BGB: Ordentliche Kündigung
- § 10 ZKG: Entgeltaufstellung
Abgerufen am 03.10.2026. Preise, Tarife und Bedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die Angabe des Anbieters beim Abschluss.
Häufige Fragen
Kann ich Kontogebühren 2026 noch zurückfordern?
Teilweise. Ansprüche, die 2022 entstanden sind, sind seit 1. Januar 2026 verjährt. Was 2023 entstanden ist, verjährt nach der BGH-Regel mit Ablauf des 31. Dezember 2026, vorausgesetzt, Sie haben den Erhöhungen damals nicht aktiv zugestimmt.
Welche Gebühren kann ich zurückverlangen?
Erhöhte und neu eingeführte Entgelte, die die Bank ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung eingeführt hat. Entgelte, die schon bei der Kontoeröffnung galten, nicht.
Wann beginnt die Verjährung bei Bankgebühren?
Laut BGH (03.06.2025, XI ZR 45/24) entsteht der Anspruch, wenn der Saldoabschluss als genehmigt gilt, also sechs Wochen nach dem Abschluss. Die dreijährige Frist läuft ab Ende dieses Jahres.
Darf die Bank mein Konto kündigen, wenn ich Geld zurückfordere?
Ausschließen lässt sich das nicht; die Bank muss aber mindestens zwei Monate Frist einhalten (§ 675h BGB). Ihren Anspruch behalten Sie. Sparkassen brauchen nach Auffassung der Verbraucherzentralen einen sachlichen Grund.
Wie erfahre ich, wie viel ich an Gebühren gezahlt habe?
Fordern Sie die Entgeltaufstellung an. Die Bank muss sie mindestens jährlich und bei Vertragsende kostenlos zur Verfügung stellen (§ 10 ZKG).