Ein neuer Handytarif ist schnell gefunden. Aber viele Nutzer möchten beim Wechsel nicht ihre alte Nummer verlieren. Genau dafür gibt es die Rufnummernmitnahme. Sie wird auch Portierung genannt und bedeutet, dass die bisherige Handynummer zum neuen Anbieter übertragen wird.
Das ist praktisch, weil man die eigene Nummer oft schon seit Jahren nutzt. Freunde, Familie, Arbeitgeber, Banken, Apps, Online-Shops und Kundenkonten kennen diese Nummer. Eine neue Nummer würde viel Aufwand bedeuten.
Damit die Rufnummernmitnahme klappt, sollten Sie einige Punkte beachten. Besonders wichtig sind korrekte Kundendaten, der richtige Zeitpunkt und die Angaben beim neuen Anbieter.
Die kurze Antwort
- Kostet nichts. Für die Mitnahme selbst darf kein Entgelt verlangt werden – geregelt in § 59 TKG, seit der Novelle vom 1. Dezember 2021.
- Geht auch mitten in der Laufzeit. Sie können die Portierung jederzeit verlangen. Der alte Vertrag läuft dann ohne Nummer weiter, bis er regulär endet.
- Und noch danach. Sie können die Mitnahme bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen.
- Dauert einen Werktag. Die Nummer muss am vereinbarten Tag umgestellt werden, spätestens am darauffolgenden Werktag.
- Verzögert sich das, gibt es Geld. 10 Euro für jeden Tag Verzögerung – vom Anbieter, der sie zu verantworten hat.
Rechtsgrundlage: § 59 TKG – Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
Was bedeutet Rufnummernmitnahme?
Rufnummernmitnahme bedeutet, dass Sie Ihre bisherige Mobilfunknummer behalten, obwohl Sie den Anbieter wechseln. Die Nummer wird also vom alten Anbieter zum neuen Anbieter übertragen.
Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie einen günstigeren Tarif finden, mehr Datenvolumen möchten oder in ein anderes Netz wechseln wollen, aber Ihre bekannte Nummer behalten möchten.
Die Rufnummernmitnahme ist nicht dasselbe wie eine normale Kündigung. Sie müssen beim neuen Anbieter angeben, dass Sie Ihre bisherige Nummer mitnehmen möchten. Der neue Anbieter stößt dann in der Regel den Portierungsprozess an.
Wichtig: Die Rufnummernmitnahme kann sich verzögern, wenn Angaben nicht stimmen oder der alte Vertrag nicht richtig vorbereitet ist. Jeder Anbieter kann den Ablauf unterschiedlich handhaben.
Wann kann man die Handynummer mitnehmen?
Grundsätzlich kann die Rufnummer beim Anbieterwechsel mitgenommen werden. Je nach Situation gibt es unterschiedliche Varianten.
Mitnahme zum Vertragsende
Das ist der klassische Fall. Sie kündigen Ihren alten Vertrag und nehmen die Nummer zum neuen Anbieter mit, wenn der alte Vertrag endet. Das ist oft die sauberste Lösung, weil alter und neuer Vertrag zeitlich besser aufeinander abgestimmt werden können.
Vorzeitige Rufnummernmitnahme
In manchen Fällen kann die Nummer schon vor Vertragsende zum neuen Anbieter übertragen werden. Der alte Vertrag läuft dann aber möglicherweise weiter und erhält eine neue Nummer. Deshalb sollte man vorher prüfen, ob das wirklich sinnvoll ist.
Nachträgliche Rufnummernmitnahme
Auch nach Vertragsende kann die Mitnahme noch möglich sein. Trotzdem sollte man nicht zu lange warten und die Fristen des bisherigen Anbieters prüfen.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie sicher wechseln möchten, kümmern Sie sich frühzeitig um Kündigung, neuen Tarif und Rufnummernmitnahme. So vermeiden Sie unnötigen Stress.
Welche Daten müssen übereinstimmen?
Einer der häufigsten Fehler bei der Rufnummernmitnahme sind abweichende Kundendaten. Damit die Portierung klappt, müssen die Angaben beim bisherigen Anbieter und beim neuen Anbieter zusammenpassen.
Wichtig sind besonders:
- Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- bisherige Rufnummer
- Vertragsinhaber
- Kundendaten beim alten Anbieter
Schon kleine Abweichungen können Probleme machen. Wenn der alte Vertrag zum Beispiel auf einen Elternteil läuft, der neue Vertrag aber auf den eigenen Namen abgeschlossen wird, kann die Rufnummernmitnahme scheitern oder sich verzögern.
Auch Schreibweisen können eine Rolle spielen. Wenn der Name beim alten Anbieter anders geschrieben ist als beim neuen Anbieter, sollte man das vorher korrigieren oder beim neuen Anbieter exakt gleich angeben.
Unsere klare Empfehlung: Vor dem Tarifwechsel einmal in die Vertragsdaten des alten Anbieters schauen und die Angaben beim neuen Anbieter exakt genauso eintragen.
Sofortige Mitnahme oder zum Vertragsende?
Viele Nutzer wissen nicht, ob sie die Nummer sofort oder erst zum Vertragsende mitnehmen sollen. Beides kann funktionieren, aber es gibt Unterschiede.
Rufnummernmitnahme zum Vertragsende
Diese Variante ist meistens am einfachsten. Der alte Vertrag endet und die Nummer wird zum neuen Anbieter übertragen. So gibt es weniger Überschneidungen und meist weniger Verwirrung.
Sofortige Rufnummernmitnahme
Bei der sofortigen Mitnahme wird die Nummer vor dem Ende des alten Vertrags übertragen. Der alte Vertrag kann trotzdem weiterlaufen. Das kann sinnvoll sein, wenn man den neuen Tarif sofort nutzen möchte. Es kann aber auch unübersichtlich werden, weil man vorübergehend zwei Verträge haben kann.
Vor einer sofortigen Mitnahme sollte man prüfen:
- Läuft der alte Vertrag weiter?
- Entstehen doppelte Kosten?
- Erhält der alte Vertrag eine Ersatznummer?
- Ist die sofortige Portierung beim Anbieter möglich?
- Passt der neue Tarif wirklich schon?
Für die meisten normalen Nutzer ist die Mitnahme zum Vertragsende übersichtlicher.
Schritt-für-Schritt: So klappt die Rufnummernmitnahme
Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung behalten Sie den Überblick bei der Rufnummernmitnahme.
Aktuellen Vertrag prüfen
Prüfen Sie Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Vertragsinhaber und Kundendaten beim alten Anbieter.
Neuen Handytarif auswählen
Vergleichen Sie Datenvolumen, Netz, 5G, Laufzeit, Kosten und Tarifbedingungen.
Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter auswählen
Beim Abschluss des neuen Tarifs angeben, dass die bisherige Nummer mitgenommen werden soll.
Kundendaten exakt übernehmen
Name, Geburtsdatum, Anschrift und Rufnummer müssen mit dem alten Vertrag übereinstimmen.
Portierung bestätigen und Termin beachten
Der neue Anbieter informiert normalerweise über den Termin der Rufnummernmitnahme.
SIM oder eSIM rechtzeitig aktivieren
Damit Sie erreichbar bleiben, sollte die neue SIM oder eSIM rechtzeitig eingerichtet werden.
Nach der Umstellung testen
Nach der Portierung prüfen, ob Anrufe, SMS und mobile Daten funktionieren.
Typische Fehler bei der Rufnummernmitnahme
Viele Probleme entstehen nicht durch den Anbieterwechsel selbst, sondern durch kleine Fehler bei den Angaben.
Typische Fehler sind:
- falscher Vertragsinhaber
- abweichende Schreibweise des Namens
- altes Geburtsdatum oder falsche Anschrift
- Rufnummernmitnahme nicht beim neuen Anbieter ausgewählt
- alte Kündigungsfrist übersehen
- zu spät um die Portierung gekümmert
- sofortige Mitnahme gewählt, obwohl der alte Vertrag weiterläuft
- Prepaid-Karte nicht ausreichend vorbereitet
- SIM-Karte zu spät erhalten oder nicht aktiviert
Besonders wichtig ist der Vertragsinhaber. Wenn der alte Vertrag auf eine andere Person läuft, muss die Rufnummernmitnahme entsprechend vorbereitet werden.
Rufnummernmitnahme bei Prepaid
Auch bei Prepaid-Tarifen kann eine Rufnummernmitnahme möglich sein. Hier sollte man aber ebenfalls prüfen, welche Schritte der bisherige Anbieter verlangt.
Bei Prepaid ist häufig wichtig:
- persönliche Daten im Kundenkonto prüfen
- Rufnummernmitnahme beim neuen Anbieter beauftragen
- mögliche Freigabe beim alten Anbieter beachten
- Prepaid-Karte nicht zu früh deaktivieren
- Erreichbarkeit während des Wechsels prüfen
Auch hier gilt: Die Daten beim alten und neuen Anbieter sollten übereinstimmen.
Was passiert mit dem Restguthaben? Aufgeladenes Guthaben, das Sie nicht verbraucht haben, gehört Ihnen und ist nach der Kündigung zu erstatten. Anders sieht es bei Guthaben aus, das Sie nicht selbst bezahlt haben – also Aktions-, Bonus- oder Startguthaben: Das verfällt in der Regel. Fordern Sie die Auszahlung ausdrücklich an und geben Sie dabei Ihre Bankverbindung mit an, sonst bleibt der Betrag oft einfach auf der abgeschalteten Karte liegen.
Rufnummernmitnahme bei den einzelnen Anbietern
Der Ablauf ist überall derselbe, weil er gesetzlich vorgegeben ist: Sie stellen den Auftrag immer beim neuen Anbieter, nicht beim alten. Der neue holt die Nummer. Unterschiede gibt es nur bei zwei Dingen – wo Sie den Auftrag finden und wer technisch zuständig ist.
| Anbieter | Netz | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Telekom | Telekom | Auftrag im Bestellprozess oder im Kundenkonto. Bei Prepaid (MagentaMobil Prepaid) sind Name und Geburtsdatum oft unvollständig hinterlegt – vorher prüfen. |
| Vodafone | Vodafone | Auch für die Marken otelo und CallYa zuständig. Bei einem Wechsel zwischen zwei Vodafone-Marken ist keine Portierung nötig, sondern ein Tarifwechsel. |
| o2 Telefónica | o2 | Zuständig auch für Blau und AldiTalk. Bei AldiTalk läuft die Kundenverwaltung getrennt – die Daten dort und nicht bei o2 abgleichen. |
| 1&1 | eigenes Netz / Vodafone | 1&1 baut ein eigenes Netz auf und nutzt daneben Vorleistungen. Für die Mitnahme ändert das nichts, für die Netzabdeckung schon. |
| congstar | Telekom | Tochter der Telekom. Wechsel zwischen congstar und Telekom ist ein Anbieterwechsel und braucht eine echte Portierung. |
| freenet, klarmobil, mobilcom-debitel | wechselnd | Wiederverkäufer ohne eigenes Netz. Welches Netz Ihr Tarif nutzt, steht im Vertrag – für den Portierungsauftrag brauchen Sie den Namen des Anbieters, nicht des Netzes. |
| Drillisch-Marken (winSIM, PremiumSIM, sim.de) | o2 / 1&1 | Zwischen zwei Drillisch-Marken ist meist kein Anbieterwechsel nötig. Erst fragen, dann kündigen. |
Die genauen Zeitfenster, ab wann ein Anbieter einen Portierungsauftrag entgegennimmt, weichen voneinander ab und werden immer wieder geändert. Verlassen Sie sich deshalb auf den gesetzlichen Rahmen – jederzeit während der Laufzeit, bis einen Monat nach Vertragsende – und fragen Sie darüber hinausgehende Kulanz direkt beim Anbieter ab.
Wenn die Nummer auf einen anderen Namen läuft
Der häufigste Fall: Der Vertrag läuft noch auf die Eltern, den Partner oder den früheren Arbeitgeber, mitnehmen möchte die Nummer aber jemand anderes. Ein Portierungsauftrag mit abweichendem Namen wird immer abgelehnt – die Daten müssen zwingend übereinstimmen. Es gibt zwei saubere Wege:
- Inhaberwechsel beim alten Anbieter – und zwar VOR dem Portierungsauftrag. Der bisherige Inhaber überträgt den Vertrag auf Sie, danach stimmen die Daten und die Mitnahme läuft normal. Das dauert je nach Anbieter einige Tage, planen Sie es also ein.
- Portierungsvollmacht – der bisherige Inhaber erlaubt Ihnen schriftlich, die Nummer mitzunehmen. Nicht jeder Anbieter akzeptiert das; fragen Sie vorher nach, sonst verlieren Sie Zeit mit einem abgelehnten Auftrag.
Beim Wechsel innerhalb desselben Anbieters – etwa von einem Tarif in einen günstigeren derselben Marke – ist eine Portierung technisch gar nicht nötig. Fragen Sie dort ausdrücklich nach einem Tarifwechsel unter Beibehaltung der Nummer. Wer stattdessen kündigt und neu abschließt, riskiert, dass die Nummer zwischenzeitlich freigegeben wird.
Wenn die Mitnahme abgelehnt wird oder sich verzögert
Eine Ablehnung hat fast immer einen von wenigen Gründen. In dieser Reihenfolge prüfen:
| Grund | Was zu tun ist |
|---|---|
| Name, Geburtsdatum oder Anschrift weichen ab | Beim alten Anbieter im Kundenkonto nachsehen und den Auftrag mit exakt diesen Angaben neu stellen. Ein abgekürzter Vorname oder eine alte Adresse reicht für die Ablehnung. |
| Falsche Rufnummer oder falscher Anbieter angegeben | Bei Prepaid-Marken ist der Netzbetreiber oft ein anderer als die Marke. Im Zweifel beim alten Anbieter erfragen, wer technisch zuständig ist. |
| Offene Rechnungen beim alten Anbieter | Zuerst ausgleichen. Solange etwas offen ist, wird die Freigabe häufig verweigert. |
| Vertrag ist länger als einen Monat beendet | Dann besteht kein gesetzlicher Anspruch mehr. Viele Anbieter gehen freiwillig darüber hinaus – nachfragen lohnt, verlassen sollte man sich darauf nicht. |
| Die Nummer wurde bereits woanders hin portiert | Dann ist sie weg. Deshalb nie zwei Portierungsaufträge parallel stellen. |
Stornieren können Sie einen Portierungsauftrag, solange die Umstellung noch nicht ausgeführt ist – zuständig ist der neue Anbieter, der den Auftrag gestellt hat. Je näher der Termin rückt, desto unwahrscheinlicher wird es; melden Sie sich also sofort.
Beschleunigen lässt sich der Vorgang kaum. Der gesetzliche Rahmen ist bereits knapp: Die Umstellung erfolgt am vereinbarten Tag, spätestens am darauffolgenden Werktag. Technisch geschieht sie meist nachts, üblicherweise zwischen 0 und 6 Uhr – für ein bis zwei Stunden sind Sie in dieser Zeit unter Umständen nicht erreichbar. Ein neues Gerät oder eine neue SIM sollten Sie deshalb erst am Umstellungstag einrichten.
Dauert es länger als vorgesehen, steht Ihnen nach § 59 TKG eine Entschädigung von 10 Euro für jeden Tag der Verzögerung zu – vom Anbieter, der sie zu verantworten hat. Der Anspruch entsteht von selbst, wird aber praktisch nie von allein ausgezahlt: Fordern Sie ihn schriftlich, unter Angabe des vereinbarten und des tatsächlichen Umstellungstags. Kommt keine Reaktion, ist die Bundesnetzagentur die richtige Stelle.
Checkliste vor dem Wechsel
Vor dem Anbieterwechsel mit Rufnummernmitnahme sollten Sie diese Punkte prüfen:
- Wann endet mein aktueller Vertrag?
- Welche Kündigungsfrist gilt?
- Auf welchen Namen läuft der alte Vertrag?
- Stimmen Name, Anschrift und Geburtsdatum?
- Möchte ich die Nummer sofort oder zum Vertragsende mitnehmen?
- Habe ich beim neuen Anbieter Rufnummernmitnahme ausgewählt?
- Habe ich die alte Nummer korrekt eingetragen?
- Gibt es doppelte Kosten bei sofortiger Mitnahme?
- Ist die neue SIM oder eSIM rechtzeitig verfügbar?
- Habe ich wichtige SMS- und Banking-Dienste im Blick?
- Funktioniert nach der Umstellung Telefonie, SMS und mobiles Internet?
Unsere Empfehlung
Rufnummernmitnahme ist meistens unkompliziert, wenn man sie sauber vorbereitet. Die wichtigsten Punkte sind korrekte Kundendaten, rechtzeitige Planung und die richtige Auswahl beim neuen Anbieter.
Nehmen Sie Ihre Nummer mit, wenn Sie sie bereits lange nutzen oder sie bei vielen Diensten hinterlegt ist. Prüfen Sie aber vorher unbedingt Vertragsinhaber, persönliche Daten und Wechseltermin.
Für die meisten Nutzer ist die Mitnahme zum Vertragsende am übersichtlichsten. Eine sofortige Mitnahme kann sinnvoll sein, sollte aber wegen möglicher doppelter Kosten genau geprüft werden.
Unsere klare Einschätzung:
Nehmen Sie Ihre Nummer mit, wenn Sie sie bereits lange nutzen oder sie bei vielen Diensten hinterlegt ist. Prüfen Sie aber vorher unbedingt Vertragsinhaber, persönliche Daten und Wechseltermin. Für die meisten Nutzer ist die Mitnahme zum Vertragsende am übersichtlichsten.
Handytarif wechseln und Rufnummer mitnehmen
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