Basiskonto: Ihr Recht auf ein Girokonto, Kosten und was bei Ablehnung hilft

Konto · 6 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim

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Jede Bank, die Girokonten für Verbraucher anbietet, muss auf Antrag ein Basiskonto eröffnen, auch ohne festen Wohnsitz oder mit Schufa-Einträgen. Was das Konto können muss, was es kosten darf und was Sie bei einer Ablehnung tun.

Die kurze Antwort

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto mit Grundfunktionen, das Basiskonto. Die Bank darf nicht ablehnen, nur weil Sie wenig Einkommen, Schulden oder keine feste Adresse haben. Nutzen Sie das amtliche Antragsformular. Lehnt die Bank ab oder reagiert sie nicht binnen zehn Geschäftstagen, können Sie ein Verfahren bei der Finanzaufsicht BaFin beantragen.

Das Wichtigste in Kürze

Wer Anspruch hat und was das Konto kann

So beantragen Sie es

Haben Sie das Formular vollständig ausgefüllt, kann sich die Bank nicht darauf berufen, der Antrag sei unvollständig (§ 33 Abs. 2 ZKG).

Wann die Bank ablehnen darf

GrundRegel
Sie haben schon ein nutzbares Konto in DeutschlandAblehnung möglich, aber nicht, wenn dieses Konto gekündigt ist oder geschlossen wird (§ 35)
Strafbares Verhalten gegen die Bank oder GesetzesverstoßAblehnung möglich (§ 36)
Frühere Kündigung eines Basiskontos wegen ZahlungsverzugsAblehnung möglich (§ 37)
Schulden, Schufa-Einträge, kein Einkommenkein gesetzlicher Ablehnungsgrund

Nach § 34 ZKG darf nur aus den Gründen der §§ 35 bis 37 abgelehnt werden. Letzte Zeile: Einschätzung, weil diese Gründe dort nicht genannt sind.

Eine Ablehnung muss die Bank unverzüglich, spätestens zehn Geschäftstage nach dem Antrag, kostenlos und schriftlich begründen und Sie auf das Verfahren bei der BaFin und die Schlichtungsstelle hinweisen (§ 34 Abs. 2 bis 4 ZKG).

Abgelehnt oder keine Antwort: Was jetzt?

Was ein Basiskonto kosten darf

Ein kostenloses Basiskonto schreibt das Gesetz nicht vor. Das Entgelt muss aber angemessen sein; zu berücksichtigen sind insbesondere marktübliche Entgelte und das Nutzerverhalten (§ 41 Abs. 2 ZKG). Der Bundesgerichtshof hat am 30.06.2020 Entgeltklauseln einer Bank für unwirksam erklärt, die unter anderem 8,99 € Grundpreis im Monat vorsahen, weil die Bank den Mehraufwand für Basiskonten allein auf deren Inhaber umgelegt hatte (BGH, XI ZR 119/19). Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem Basiskonto sind unzulässig (§ 41 Abs. 3 ZKG).

Vergleichen Sie deshalb, was ein normales Girokonto und das Basiskonto bei der jeweiligen Bank kosten. Wie Sie Kontogebühren vergleichen, steht in Kontogebühren vergleichen.

Keine Rechts- oder Finanzberatung. Unterstützung beim Antrag bieten Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen.

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf ein Basiskonto?

Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU, auch ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete (§ 31 ZKG).

Darf die Bank ein Basiskonto wegen Schufa-Einträgen ablehnen?

Nein, das ist kein gesetzlicher Ablehnungsgrund. Ablehnen darf sie nur aus den Gründen der §§ 35 bis 37 ZKG, etwa wenn Sie schon ein nutzbares Konto haben.

Wie schnell muss die Bank das Basiskonto eröffnen?

Sie muss den Vertrag spätestens zehn Geschäftstage nach Eingang des Antrags anbieten oder begründet ablehnen (§§ 31, 34 ZKG).

Ist das Basiskonto kostenlos?

Nicht unbedingt, aber das Entgelt muss angemessen sein (§ 41 ZKG). Der BGH hat 2020 Gebühren für unwirksam erklärt, bei denen der Mehraufwand allein auf Basiskonto-Kunden umgelegt wurde.

Was tun, wenn die Bank das Basiskonto ablehnt?

Bei der BaFin ein Verwaltungsverfahren beantragen (§ 48 ZKG) oder die Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die Bank muss beide Wege in ihrer Ablehnung nennen.