Pauschalreise stornieren: Ihre Rechte vor Reisebeginn

Reisen · 4 Min. Lesezeit · aktualisiert am 30. September 2026 · von Maximilian Heim

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Vor Reisebeginn dürfen Sie jederzeit zurücktreten, der Veranstalter darf aber eine Entschädigung verlangen. Wann die Stornierung kostenlos ist und was der Sicherungsschein bringt.

Kurz gesagt: Sie dürfen eine Pauschalreise vor Reisebeginn jederzeit stornieren. Der Veranstalter bekommt dann keinen Reisepreis, darf aber eine angemessene Entschädigung verlangen, meist als Pauschale je nach Zeitpunkt. Kostenlos ist der Rücktritt, wenn am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen.

Was eine Stornierung kostet

Schutz, wenn der Veranstalter pleitegeht

Der Veranstalter muss Ihren gezahlten Reisepreis für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit absichern. Der Nachweis dafür ist der Sicherungsschein, den Sie mit den Buchungsunterlagen erhalten (§ 651r BGB). Fehlt er, fragen Sie vor der Zahlung nach.

Vor der Buchung prüfen

Quellen: BGB § 651h, BGB § 651r (abgerufen am 30.09.2026). Keine Rechtsberatung.

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Häufige Fragen

Kann ich eine Pauschalreise kostenlos stornieren?

Nur in Ausnahmefällen: wenn am Reiseziel unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen (§ 651h Abs. 3 BGB). Sonst darf der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen.

Wie hoch sind die Stornokosten?

Das regelt der Vertrag, meist mit Pauschalen je nach Abstand zum Reisebeginn. Auf Verlangen muss der Veranstalter die Höhe begründen (§ 651h Abs. 2 BGB).

Was ist ein Sicherungsschein?

Der Nachweis, dass Ihr gezahlter Reisepreis gegen die Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters abgesichert ist (§ 651r BGB).