Kontogebühren vergleichen: Mit Entgeltinformation und eigener Jahresrechnung

Konto · 6 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim

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Ein Konto für 0 Euro im Monat ist nicht immer kostenlos. Welche Unterlagen Ihnen die Bank kostenlos geben muss, wie Sie mit Ihrer eigenen Entgeltaufstellung die echten Jahreskosten vergleichen und welche Gebühren unzulässig sind.

Die kurze Antwort

Vergleichen Sie nicht den Monatspreis, sondern die Jahreskosten für Ihre eigene Nutzung. Die Zahlen dafür haben Sie schon: Ihre aktuelle Bank muss Ihnen jedes Jahr eine Entgeltaufstellung geben. Legen Sie sie neben die Entgeltinformation des neuen Kontos und rechnen Sie Posten für Posten. Laut BaFin ist ein Konto mit „0,00 Euro“ Kontoführung nicht immer kostenlos.

Das Wichtigste in Kürze

Die zwei Unterlagen, die Sie kostenlos bekommen

Entgelt­informationEntgelt­aufstellung
Wannvor Vertrags­schlussmindestens jährlich und bei Kontoende
WasPreise der wichtigsten Konto­dienste; bei Paketen Inhalt, Umfang und Zusatz­preiseEinzel­preis je Dienst, Anzahl der Nutzungen, Summen, Dispo- und Guthaben­zinsen
Wozuneues Konto prüfeneigenes Nutzungs­profil kennen
Grundlage§§ 5, 6, 7 ZKG§§ 10, 11 ZKG

Quellen: § 5, § 6, § 7, § 10, § 11 ZKG; abgerufen am 03.10.2026.

Wichtig: Die Entgeltinformation nennt nur die Preise für die maßgeblichen Kontodienste und muss darauf hinweisen, dass die vollständigen Bedingungen in anderen Dokumenten stehen (§ 6 Abs. 2 ZKG). Bedingungen wie ein monatlicher Mindestgeldeingang stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist das Konto Teil eines Pakets mit anderen Produkten, muss die Bank angeben, ob Sie das Konto auch einzeln bekommen (§ 7 Abs. 2 ZKG).

So rechnen Sie die Jahreskosten

Posten (Nutzung im Jahr)Konto AKonto B
Grundpreis12 × 4,90 € = 58,80 €0 € (bei Geldeingang)
Girocardinklusive12 × 1,00 € = 12,00 €
Bargeld an fremden Automaten (10×)0 € (Partnernetz)10 × 2,00 € = 20,00 €
Papier­überweisungen (6×)6 × 1,50 € = 9,00 €nicht angeboten
Summe67,80 €32,00 €

Beispiel mit angenommenen Preisen und eigener Rechnung, keine echten Angebote. Fällt bei Konto B der Geldeingang einmal aus, kann ein Grundpreis anfallen; das steht im Preisverzeichnis.

Das Beispiel zeigt, warum das Profil zählt: Wer Bargeld fast nur an fremden Automaten holt oder auf Papier überweist, für den kann das Konto mit Grundpreis günstiger sein. Ihre eigene Entgeltaufstellung beantwortet das in fünf Minuten.

Der neutrale Vergleich der BaFin

Die Finanzaufsicht betreibt per Gesetz eine kostenlose „Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz“ (§ 16 ZKG). Verglichen werden mindestens die Entgelte, das Filialnetz, das Geldautomatennetz und die Dispozinsen (§ 17 ZKG); Banken müssen Änderungen innerhalb von drei Geschäftstagen melden. Der BaFin-Kontenvergleich lässt sich unter anderem nach Kontoführungspreis, Dispozins, enthaltenen Karten und Bedingungen wie Mindestgeldeingang filtern. Die BaFin gibt ausdrücklich keine Empfehlungen.

Kommerzielle Vergleichsportale wie CHECK24 sortieren nach eigenen Kriterien und bieten den Abschluss direkt an. Nutzen Sie gern beide und rechnen Sie das Ergebnis mit Ihrem Profil nach. Wie wir selbst sortieren: So sortieren wir.

Gebühren, die nicht erlaubt sind

Alle Punkte mit Aktenzeichen laut Verbraucherzentrale, Stand 20.08.2026. Rücklastschriften mangels Deckung darf die Bank dagegen seit 2018 in Höhe ihrer tatsächlichen Kosten berechnen. Mehr zu Lastschriften: Lastschrift zurückbuchen. Kein Konto bekommen? Basiskonto: Anspruch und Kosten.

Keine Finanz- oder Rechtsberatung und keine Empfehlung für eine bestimmte Bank.

Kontomodelle nach Gebühren und Bedingungen vergleichen, dann mit Ihrem Profil nachrechnen
Girokonten bei CHECK24 vergleichen (Affiliate-Link)

Häufige Fragen

Was ist die Entgeltinformation beim Girokonto?

Ein Dokument mit den Preisen der wichtigsten Kontodienste, das die Bank Ihnen vor Vertragsschluss kostenlos geben muss (§§ 5, 6 ZKG). Bei Kontopaketen muss es auch Inhalt, Umfang und Zusatzpreise nennen.

Was steht in der Entgeltaufstellung?

Für jeden Dienst der Einzelpreis, wie oft Sie ihn genutzt haben, die Summen und gegebenenfalls Dispo- und Guthabenzinsen (§ 11 ZKG). Die Bank muss sie mindestens jährlich kostenlos bereitstellen (§ 10 ZKG).

Ist ein Konto mit 0 Euro Kontoführung kostenlos?

Nicht immer. Laut BaFin können zusätzliche Entgelte hinzukommen, etwa für Karten oder Bargeld, und oft hängt der Nullpreis an Bedingungen wie einem Mindestgeldeingang.

Gibt es einen neutralen Kontenvergleich?

Ja. Die BaFin betreibt per Gesetz einen kostenlosen Kontenvergleich (§ 16 ZKG) unter kontenvergleich.bafin.de. Empfehlungen gibt sie nicht.

Welche Bankgebühren sind unzulässig?

Laut Verbraucherzentrale zum Beispiel Entgelte für die Bearbeitung einer Kontopfändung, höhere Preise wegen eines P-Kontos und Entgelte für das Zurückbuchen einer unberechtigten Lastschrift.