Kontogebühren vergleichen: Mit Entgeltinformation und eigener Jahresrechnung
Konto · 6 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim
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Ein Konto für 0 Euro im Monat ist nicht immer kostenlos. Welche Unterlagen Ihnen die Bank kostenlos geben muss, wie Sie mit Ihrer eigenen Entgeltaufstellung die echten Jahreskosten vergleichen und welche Gebühren unzulässig sind.
Die kurze Antwort
Vergleichen Sie nicht den Monatspreis, sondern die Jahreskosten für Ihre eigene Nutzung. Die Zahlen dafür haben Sie schon: Ihre aktuelle Bank muss Ihnen jedes Jahr eine Entgeltaufstellung geben. Legen Sie sie neben die Entgeltinformation des neuen Kontos und rechnen Sie Posten für Posten. Laut BaFin ist ein Konto mit „0,00 Euro“ Kontoführung nicht immer kostenlos.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor Vertragsschluss muss Ihnen jede Bank kostenlos eine Entgeltinformation geben, mit allen Preisen für die wichtigsten Kontodienste (§§ 5, 6 ZKG).
- Einmal im Jahr bekommen Sie eine Entgeltaufstellung: welche Dienste Sie wie oft genutzt haben und was sie gekostet haben (§§ 10, 11 ZKG).
- Diese Aufstellung ist Ihr Nutzungsprofil. Rechnen Sie damit die Jahreskosten jedes neuen Kontos durch, statt nur den Grundpreis zu vergleichen.
- Die BaFin betreibt einen kostenlosen, neutralen Kontenvergleich; Empfehlungen gibt sie nicht.
- Manche Entgelte sind unzulässig, etwa für die Bearbeitung einer Kontopfändung (Verbraucherzentrale).
Die zwei Unterlagen, die Sie kostenlos bekommen
| Entgeltinformation | Entgeltaufstellung | |
|---|---|---|
| Wann | vor Vertragsschluss | mindestens jährlich und bei Kontoende |
| Was | Preise der wichtigsten Kontodienste; bei Paketen Inhalt, Umfang und Zusatzpreise | Einzelpreis je Dienst, Anzahl der Nutzungen, Summen, Dispo- und Guthabenzinsen |
| Wozu | neues Konto prüfen | eigenes Nutzungsprofil kennen |
| Grundlage | §§ 5, 6, 7 ZKG | §§ 10, 11 ZKG |
Quellen: § 5, § 6, § 7, § 10, § 11 ZKG; abgerufen am 03.10.2026.
Wichtig: Die Entgeltinformation nennt nur die Preise für die maßgeblichen Kontodienste und muss darauf hinweisen, dass die vollständigen Bedingungen in anderen Dokumenten stehen (§ 6 Abs. 2 ZKG). Bedingungen wie ein monatlicher Mindestgeldeingang stehen im Preis- und Leistungsverzeichnis. Ist das Konto Teil eines Pakets mit anderen Produkten, muss die Bank angeben, ob Sie das Konto auch einzeln bekommen (§ 7 Abs. 2 ZKG).
So rechnen Sie die Jahreskosten
- Entgeltaufstellung des letzten Jahres bei Ihrer Bank abrufen, oft im Postfach des Online-Bankings
- Daraus notieren: Wie oft Sie Bargeld an fremden Automaten geholt, Überweisungen auf Papier oder am Schalter gemacht und Karten genutzt haben
- Entgeltinformation und Preisverzeichnis des neuen Kontos besorgen
- Jahreskosten = 12 × Grundpreis + Karten im Jahr + Summe (Anzahl × Einzelpreis) für alles, was Sie nutzen
- Bedingungen prüfen: Fällt der Grundpreis nur bei Mindestgeldeingang, Altersgrenze oder Online-Nutzung weg? Erfüllen Sie das sicher?
- Dispozins vergleichen, falls Sie das Konto manchmal überziehen
| Posten (Nutzung im Jahr) | Konto A | Konto B |
|---|---|---|
| Grundpreis | 12 × 4,90 € = 58,80 € | 0 € (bei Geldeingang) |
| Girocard | inklusive | 12 × 1,00 € = 12,00 € |
| Bargeld an fremden Automaten (10×) | 0 € (Partnernetz) | 10 × 2,00 € = 20,00 € |
| Papierüberweisungen (6×) | 6 × 1,50 € = 9,00 € | nicht angeboten |
| Summe | 67,80 € | 32,00 € |
Beispiel mit angenommenen Preisen und eigener Rechnung, keine echten Angebote. Fällt bei Konto B der Geldeingang einmal aus, kann ein Grundpreis anfallen; das steht im Preisverzeichnis.
Das Beispiel zeigt, warum das Profil zählt: Wer Bargeld fast nur an fremden Automaten holt oder auf Papier überweist, für den kann das Konto mit Grundpreis günstiger sein. Ihre eigene Entgeltaufstellung beantwortet das in fünf Minuten.
Der neutrale Vergleich der BaFin
Die Finanzaufsicht betreibt per Gesetz eine kostenlose „Vergleichswebsite nach dem Zahlungskontengesetz“ (§ 16 ZKG). Verglichen werden mindestens die Entgelte, das Filialnetz, das Geldautomatennetz und die Dispozinsen (§ 17 ZKG); Banken müssen Änderungen innerhalb von drei Geschäftstagen melden. Der BaFin-Kontenvergleich lässt sich unter anderem nach Kontoführungspreis, Dispozins, enthaltenen Karten und Bedingungen wie Mindestgeldeingang filtern. Die BaFin gibt ausdrücklich keine Empfehlungen.
Kommerzielle Vergleichsportale wie CHECK24 sortieren nach eigenen Kriterien und bieten den Abschluss direkt an. Nutzen Sie gern beide und rechnen Sie das Ergebnis mit Ihrem Profil nach. Wie wir selbst sortieren: So sortieren wir.
Gebühren, die nicht erlaubt sind
- Kontopfändung: Für die Bearbeitung einer Pfändung und deren Überwachung darf die Bank nichts verlangen.
- P-Konto: Die Umwandlung darf die Kontogebühren nicht erhöhen; ein P-Konto darf nicht mehr kosten als ein vergleichbares Standardkonto der Bank.
- Unberechtigte Lastschrift: Lassen Sie eine unberechtigte Abbuchung zurückbuchen, darf die Bank dafür kein Entgelt berechnen.
- Darlehenskonto: Für ein Konto, das die Bank nur zur Verbuchung Ihrer Kreditraten führt, darf sie kein Entgelt verlangen.
- Zweitschriften von Kontoauszügen: erlaubt, aber nur in Höhe der tatsächlichen Kosten; ein Pauschalpreis unabhängig vom Zeitraum ist unzulässig.
- Preiserhöhung per Schweigen: unwirksam, Erstattung möglich, siehe Kontogebühren zurückfordern.
Alle Punkte mit Aktenzeichen laut Verbraucherzentrale, Stand 20.08.2026. Rücklastschriften mangels Deckung darf die Bank dagegen seit 2018 in Höhe ihrer tatsächlichen Kosten berechnen. Mehr zu Lastschriften: Lastschrift zurückbuchen. Kein Konto bekommen? Basiskonto: Anspruch und Kosten.
Keine Finanz- oder Rechtsberatung und keine Empfehlung für eine bestimmte Bank.
Kontomodelle nach Gebühren und Bedingungen vergleichen, dann mit Ihrem Profil nachrechnen
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Quellen
- § 5 ZKG: Vorvertragliche Entgeltinformation
- § 6 ZKG: Inhalt der Entgeltinformation
- § 7 ZKG: Entgeltinformation bei Paketen
- § 10 ZKG: Entgeltaufstellung
- § 11 ZKG: Inhalt der Entgeltaufstellung
- § 16 ZKG: Vergleichswebsite der BaFin
- § 17 ZKG: Anforderungen an die Vergleichswebsite
- BaFin-Kontenvergleich
- Verbraucherzentrale: Nicht alle Gebühren beim Girokonto sind zulässig (Stand 20.08.2026)
Abgerufen am 03.10.2026. Preise, Tarife und Bedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die Angabe des Anbieters beim Abschluss.
Häufige Fragen
Was ist die Entgeltinformation beim Girokonto?
Ein Dokument mit den Preisen der wichtigsten Kontodienste, das die Bank Ihnen vor Vertragsschluss kostenlos geben muss (§§ 5, 6 ZKG). Bei Kontopaketen muss es auch Inhalt, Umfang und Zusatzpreise nennen.
Was steht in der Entgeltaufstellung?
Für jeden Dienst der Einzelpreis, wie oft Sie ihn genutzt haben, die Summen und gegebenenfalls Dispo- und Guthabenzinsen (§ 11 ZKG). Die Bank muss sie mindestens jährlich kostenlos bereitstellen (§ 10 ZKG).
Ist ein Konto mit 0 Euro Kontoführung kostenlos?
Nicht immer. Laut BaFin können zusätzliche Entgelte hinzukommen, etwa für Karten oder Bargeld, und oft hängt der Nullpreis an Bedingungen wie einem Mindestgeldeingang.
Gibt es einen neutralen Kontenvergleich?
Ja. Die BaFin betreibt per Gesetz einen kostenlosen Kontenvergleich (§ 16 ZKG) unter kontenvergleich.bafin.de. Empfehlungen gibt sie nicht.
Welche Bankgebühren sind unzulässig?
Laut Verbraucherzentrale zum Beispiel Entgelte für die Bearbeitung einer Kontopfändung, höhere Preise wegen eines P-Kontos und Entgelte für das Zurückbuchen einer unberechtigten Lastschrift.