Echten Ökostrom erkennen: Labels, Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung
Energie · 5 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim
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Fast jeder Anbieter hat einen Ökostromtarif. Ob er die Energiewende voranbringt, zeigen zwei Labels und die Stromkennzeichnung auf der Rechnung. Was dahintersteckt, laut Umweltbundesamt.
Die kurze Antwort
„Ökostrom“ allein sagt wenig. In Europa wird in manchen Ländern mehr erneuerbarer Strom erzeugt, als über Ökostromtarife nachgefragt wird. Ein einfacher Ökostromtarif bringt deshalb oft keine zusätzliche Anlage ans Netz. Achten Sie auf die beiden Labels, die das Umweltbundesamt nennt, und schauen Sie in die Stromkennzeichnung des Anbieters.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Umweltbundesamt rät zu Tarifen mit „Grüner Strom“-Label oder ok-power-Label: Beide garantieren, dass über den Tarif neue Anlagen gefördert werden.
- Herkunftsnachweise belegen nur, wo und wie der Ökostrom erzeugt wurde. Eine Bewertung der ökologischen Qualität enthalten sie laut Umweltbundesamt nicht.
- Strom, der über das EEG gefördert wird, darf nicht als Ökostrom verkauft werden, nur als Regionalstrom mit Regionalnachweis.
- Auf jeder Stromrechnung steht die Stromkennzeichnung mit dem Energiemix des Anbieters (§ 42 EnWG).
- Wirkungsvoller als nur der Tarifwechsel beim selben Anbieter: zu einem Anbieter wechseln, der insgesamt viel erneuerbaren Strom verkauft.
Herkunftsnachweis, Label, Regionalstrom: Was ist was?
| Begriff | Was er bedeutet |
|---|---|
| Herkunftsnachweis | elektronisches Dokument, vergleichbar mit einer Geburtsurkunde: zeigt, wo, wie und wann der Ökostrom erzeugt wurde; keine Bewertung der ökologischen Qualität |
| Herkunftsnachweisregister | vom Umweltbundesamt geführt, damit Ökostrom nicht doppelt verkauft wird |
| „Grüner Strom“- und ok-power-Label | garantieren laut Umweltbundesamt, dass über den Tarif neue Anlagen gefördert werden |
| Regionalnachweis | für EEG-geförderten Strom aus Anlagen im Umkreis von 50 km; darf nicht als Ökostrom verkauft werden |
Quelle: Umweltbundesamt: Mit Ökostrom das Klima schützen (aktualisiert 02.02.2026), UBA: Herkunfts- und Regionalnachweise, Fragen und Antworten (aktualisiert 23.12.2025); abgerufen am 03.10.2026.
Für jede verkaufte Kilowattstunde Ökostrom muss der Lieferant entsprechend viele Herkunftsnachweise entwerten; nur dann darf er sie in der Stromkennzeichnung als Ökostrom ausweisen. Das Umweltbundesamt sitzt in den Kriterienbeiräten beider Labels, spricht aber für weitere Labels ausdrücklich keine Empfehlung aus, auch wenn diese ebenfalls hohe Anforderungen erfüllen können.
Die Stromkennzeichnung lesen
Jeder Stromlieferant muss auf oder mit der Rechnung, in der Werbung und auf seiner Website angeben, woraus sein Strom stammt (§ 42 EnWG):
- den Anteil der Energieträger (Kernkraft, Kohle, Erdgas und andere fossile Träger, EEG-geförderter Strom, erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis) am Gesamtmix des letzten oder vorletzten Jahres
- die Umweltauswirkungen, mindestens CO₂-Emissionen und radioaktiver Abfall
- für Ökostrom mit Herkunftsnachweis: in welchen Staaten er erzeugt wurde
- zum Vergleich jeweils den Durchschnitt der Stromerzeugung in Deutschland, grafisch dargestellt
Worauf Sie achten: Verkauft ein Anbieter einen Ökostromtarif, gilt die Kennzeichnung für das Produkt und für den restlichen Unternehmensmix. Laut Umweltbundesamt verkaufen manche Lieferanten hauptsächlich Kohle- oder Gasstrom und nur einen kleinen Teil über einen Ökostromtarif. Dann ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter, der insgesamt viel erneuerbaren Strom verkauft, wirkungsvoller als der Tarifwechsel beim selben Anbieter.
Checkliste für den Wechsel
- Trägt der Tarif das „Grüner Strom“-Label oder das ok-power-Label?
- Wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien im gesamten Unternehmensmix (Stromkennzeichnung)?
- Aus welchen Ländern stammen die Herkunftsnachweise?
- Preis, Grundpreis, Preisgarantie und Laufzeit wie bei jedem anderen Tarif vergleichen
- Bonus nur im ersten Jahr einrechnen und das Vertragsende notieren
Der Wechsel selbst funktioniert wie bei jedem anderen Stromtarif; der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung, und bei Problemen versorgt Sie der Grundversorger weiter (Umweltbundesamt). Wer noch nie gewechselt hat: Aus der Grundversorgung wechseln.
Wie groß ist der Markt?
Der Marktanteil von Ökostrom lag 2008 bei rund 4 % und ist laut Umweltbundesamt auf rund 25,8 % gestiegen (berechnet aus dem Monitoringbericht 2024 der Bundesnetzagentur). Nach Schätzung des Umweltbundesamts wurden 2024 durch erneuerbare Energien rund 256 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente vermieden, 205 Millionen davon bei der Stromerzeugung.
Neben der Tarifwahl senkt vor allem ein geringerer Verbrauch die Emissionen und die Kosten: Stromverbrauch: Was ist normal?.
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Quellen
- Umweltbundesamt: Mit Ökostrom das Klima schützen (aktualisiert 02.02.2026)
- Umweltbundesamt: Strom-Herkunfts- und Regionalnachweise, Fragen und Antworten (aktualisiert 23.12.2025)
- § 42 EnWG: Stromkennzeichnung
Abgerufen am 03.10.2026. Preise, Tarife und Bedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die Angabe des Anbieters beim Abschluss.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich echten Ökostrom?
Das Umweltbundesamt empfiehlt Tarife mit „Grüner Strom“-Label oder ok-power-Label, weil diese garantieren, dass über den Tarif neue Anlagen gefördert werden. Zusätzlich lohnt der Blick auf die Stromkennzeichnung des Anbieters.
Was ist ein Herkunftsnachweis?
Ein elektronisches Dokument, laut Umweltbundesamt vergleichbar mit einer Geburtsurkunde. Es belegt, wo und wie eine Menge Ökostrom erzeugt wurde, und verhindert den Doppelverkauf. Eine Bewertung der ökologischen Qualität enthält es nicht; die liefern nur Ökostromlabels.
Ist jeder Ökostromtarif gut fürs Klima?
Nicht unbedingt. Weil in Europa teils mehr erneuerbarer Strom erzeugt als über Ökotarife nachgefragt wird, bewirkt ein einfacher Ökostromtarif oft keinen zusätzlichen Ausbau. Gelabelte Tarife sollen das sicherstellen.
Wo finde ich den Strommix meines Anbieters?
In der Stromkennzeichnung auf oder mit Ihrer Stromrechnung, in der Werbung und auf der Website des Anbieters (§ 42 EnWG).
Was ist Regionalstrom?
Strom aus EEG-geförderten Anlagen im Umkreis von 50 km, belegt mit Regionalnachweisen aus dem Register des Umweltbundesamts. EEG-geförderter Strom darf nicht als Ökostrom verkauft werden.