Internetanbieter wechseln: ohne Ausfall und ohne doppelte Kosten
Internet & DSL · 4 Min. Lesezeit · aktualisiert am 30. September 2026 · von Maximilian Heim
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Nach der Mindestlaufzeit ist Ihr Internetvertrag monatlich kündbar, beim Wechsel darf das Netz höchstens einen Arbeitstag ausfallen. So wechseln Sie sauber, auch beim Umzug.
Kurz gesagt: Nach der Mindestlaufzeit können Sie monatlich kündigen. Beim Wechsel darf das Internet höchstens einen Arbeitstag ausfallen, und die Rufnummer nehmen Sie mit. Am einfachsten: neuen Tarif abschließen und den neuen Anbieter mit dem Wechsel beauftragen.
In vier Schritten wechseln
- Vertragsende prüfen: im Kundenkonto oder auf der Rechnung, nach der Mindestlaufzeit gilt ein Monat Kündigungsfrist
- Verfügbarkeit an Ihrer Adresse prüfen: DSL, Kabel oder Glasfaser, die tatsächliche Geschwindigkeit hängt vom Anschluss ab
- Kosten über die Laufzeit rechnen: Monatspreis nach der Aktion, Anschlussgebühr, Router, Wechselbonus
- Neuen Vertrag abschließen und dort den Anbieterwechsel samt Rufnummernmitnahme beauftragen
Ihre Rechte
- Nach der Mindestlaufzeit monatlich kündbar mit einem Monat Frist (§ 56 Abs. 3 TKG)
- Beim Anbieterwechsel höchstens ein Arbeitstag ohne Dienst (§ 59 TKG)
- Erhöht der Anbieter einseitig den Preis, können Sie innerhalb von drei Monaten nach der Mitteilung kündigen (§ 57 TKG)
Sonderfall Umzug
Ziehen Sie um, muss der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort zu den gleichen Bedingungen weiterführen, wenn er dort liefern kann. Er darf dafür ein Entgelt verlangen, höchstens so viel wie für einen Neuanschluss. Kann er am neuen Wohnort nicht liefern, dürfen Sie mit einem Monat Frist kündigen, auch zum Auszugstag (§ 60 TKG).
Quellen: TKG § 56, TKG § 57, TKG § 59, TKG § 60 (abgerufen am 30.09.2026). Keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
Wie lange darf das Internet beim Wechsel ausfallen?
Höchstens einen Arbeitstag (§ 59 TKG). Planen Sie den Wechsel trotzdem nicht auf einen Tag, an dem Sie das Netz dringend brauchen.
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn ich umziehe?
Liefert der Anbieter auch am neuen Wohnort, läuft der Vertrag dort unverändert weiter. Liefert er dort nicht, können Sie mit einem Monat Frist kündigen (§ 60 TKG).
Muss ich selbst beim alten Anbieter kündigen?
Beim Anbieterwechsel können Sie den neuen Anbieter beauftragen, den Wechsel und die Rufnummernmitnahme zu organisieren. Prüfen Sie danach, ob der alte Vertrag wirklich endet.