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Pauschalreise-Vergleich
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Darauf sollten Sie achten
- Rücktritt: Vor Reisebeginn können Sie jederzeit zurücktreten. Der Veranstalter darf eine angemessene Entschädigung verlangen, oft als Pauschale je nach Zeitpunkt (§ 651h BGB).
- Insolvenzschutz: Der Veranstalter muss Ihren gezahlten Reisepreis für den Fall seiner Zahlungsunfähigkeit absichern, Nachweis ist der Sicherungsschein (§ 651r BGB).
- Gesamtpreis: Transfer, Verpflegung und Gepäck mitvergleichen, nicht nur den Grundpreis.
Die Reihenfolge im Rechner und auf CHECK24 legt CHECK24 fest, nicht wir. Wie wir eigene Vergleiche ordnen, steht unter So sortieren wir.
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Stand: 30. September 2026 · von Maximilian Heim