Stromabschlag zu hoch: So lassen Sie ihn senken

Energie · 6 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim

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Der Abschlag muss sich nach Ihrem bisherigen Verbrauch richten. Verbrauchen Sie deutlich weniger, muss der Anbieter das berücksichtigen. Wie Sie nachrechnen und eine Senkung verlangen.

Die kurze Antwort

Ihr Stromanbieter darf den Abschlag nicht beliebig festsetzen. Er muss sich nach Ihrem Verbrauch im letzten Abrechnungsjahr richten. Verbrauchen Sie inzwischen deutlich weniger, etwa weil jemand ausgezogen ist oder Sie ein altes Gerät ersetzt haben, können Sie eine Senkung verlangen. Rechnen Sie nach, legen Sie einen aktuellen Zählerstand bei, und schreiben Sie dem Anbieter.

Das Wichtigste in Kürze

Was das Gesetz zum Abschlag sagt

Eine feste Prozentgrenze für „erheblich geringer“ nennt das Gesetz nicht. Ein Beleg wie ein aktueller Zählerstand und eine nachvollziehbare Rechnung machen Ihre Angabe glaubhaft (Einschätzung).

Ist Ihr Abschlag zu hoch? So rechnen Sie nach

SchrittBeispiel
Jahresverbrauch (letzte Abrechnung oder hochgerechnet)2.400 kWh
× Arbeitspreis× 0,33 €/kWh = 792,00 €
+ Grundpreis im Jahr+ 150,00 €
= Jahreskosten942,00 €
÷ Zahl der Abschläge÷ 12 = 78,50 € im Monat

Rechenbeispiel mit erfundenen Tarifwerten; Ihre Preise stehen auf der letzten Rechnung oder im Preisblatt. Viele Anbieter verlangen 11 Abschläge und rechnen im 12. Monat ab.

Verbrauch hochrechnen: Lesen Sie den Zähler heute ab, ziehen Sie den Stand der letzten Abrechnung ab und teilen Sie durch die Zahl der Tage dazwischen. Mal 365 ergibt den Jahresverbrauch. Mindestens zwei Monate Abstand machen die Zahl verlässlicher; im Winter verbrauchen viele Haushalte mehr (Einschätzung).

Zum Vergleich: Laut Stromspiegel verbraucht ein Zwei-Personen-Haushalt in einer Wohnung im Mehrfamilienhaus durchschnittlich 1.900 kWh im Jahr, ohne Warmwasser aus Strom. Der durchschnittliche Strompreis für Haushalte lag 2026 laut BDEW bisher bei 37,0 Cent je kWh. Wie Ihr Verbrauch einzuordnen ist, steht im Ratgeber Stromverbrauch: Was ist normal?.

Senkung verlangen: Schritt für Schritt

Reagiert der Anbieter nicht, können Sie sich bei ihm beschweren und danach die Schlichtungsstelle Energie anrufen; die Kontaktdaten muss er im Vertrag nennen (§ 41 Abs. 1 Nr. 11 EnWG).

Lieber zu viel zahlen? Besser nicht

Manche zahlen freiwillig mehr, um keine Nachzahlung zu riskieren. Die Bundesnetzagentur rät davon ab: Legen Sie das Geld besser selbst zurück. So verlieren Sie es nicht, falls der Anbieter pleitegeht. Was in diesem Fall passiert, erklärt Stromanbieter pleite: Ersatzversorgung.

Wenn der Anbieter den Abschlag erhöht

Ein dauerhaft hoher Abschlag ist oft ein Zeichen, dass der Tarif zu teuer ist. Ein Vergleich mit Ihrem echten Jahresverbrauch zeigt, ob ein Wechsel lohnt (Einschätzung).

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Häufige Fragen

Darf der Stromanbieter den Abschlag beliebig festlegen?

Nein. Er muss sich nach Ihrem Verbrauch im letzten Abrechnungszeitraum richten oder nach dem Durchschnitt vergleichbarer Kunden (§ 41b Abs. 3 EnWG, in der Grundversorgung § 13 StromGVV).

Wie senke ich meinen Stromabschlag?

Zähler ablesen, Verbrauch auf ein Jahr hochrechnen, Kosten ausrechnen und die Senkung beim Anbieter verlangen, oft geht das im Kundenkonto. Machen Sie glaubhaft, dass Sie erheblich weniger verbrauchen, muss der Anbieter das angemessen berücksichtigen.

Wie berechne ich den richtigen Abschlag?

Jahresverbrauch mal Arbeitspreis plus Grundpreis ergibt die Jahreskosten. Diese teilen Sie durch die Zahl der Abschläge, meist 11 oder 12.

Bekomme ich zu viel gezahlte Abschläge zurück?

Ja. Ein Guthaben aus der Jahresabrechnung muss vollständig mit dem nächsten Abschlag verrechnet oder binnen zwei Wochen ausgezahlt werden (§ 40c Abs. 3 EnWG).

Sollte ich freiwillig mehr zahlen?

Die Bundesnetzagentur rät davon ab und empfiehlt, das Geld selbst zurückzulegen. So geht es bei einer Insolvenz des Anbieters nicht verloren.