Pauschalreise wird teurer oder geändert: Was der Veranstalter darf und wann Sie kostenlos zurücktreten

Reisen · 6 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim

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Kerosinzuschlag, anderes Hotel, neue Flugzeiten oder Absage: Was ein Reiseveranstalter nach der Buchung ändern darf, wo die Grenzen von 8 Prozent und 20 Tagen liegen und wann Sie ohne Kosten aussteigen können.

Die kurze Antwort

Prüfen Sie bei einer Preiserhöhung drei Dinge: Kam sie mindestens 20 Tage vor Abreise? Nennt sie einen erlaubten Grund und eine nachvollziehbare Berechnung? Liegt sie über 8 Prozent? Fehlt etwas davon, müssen Sie nicht zahlen oder können kostenlos zurücktreten. Antworten Sie innerhalb der Frist, die der Veranstalter setzt, sonst gilt sein Angebot als angenommen.

Das Wichtigste in Kürze

Wann eine Preiserhöhung erlaubt ist

VoraussetzungWas das heißt
Vorbehalt im Vertragmit Hinweis auf Ihr Recht auf Preissenkung und Angabe, wie Änderungen berechnet werden
Erlaubter Grundhöhere Treibstoff- oder Energiekosten für die Beförderung, höhere Steuern und Abgaben (z. B. Flughafen­gebühren, Touristen­abgaben) oder geänderte Wechselkurse
Informationklar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger, mit Gründen und Berechnung
Fristspätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei Ihnen
Höhebis 8 % einseitig; darüber nur als Angebot

Quellen: § 651f BGB, § 651g BGB; abgerufen am 03.10.2026.

Rechenbeispiel: unter oder über 8 Prozent?

Fall AFall B
Reisepreis2.400 €2.400 €
Zuschlag150 €230 €
Anteil6,25 %9,58 %
Folgeeinseitig möglich, wenn Grund, Berechnung und 20 Tage stimmennur als Angebot: annehmen oder kostenlos zurücktreten

Beispiel mit angenommenen Werten und eigener Rechnung. 8 % von 2.400 € sind 192 €.

Andere Änderungen: Hotel, Flugzeiten, Route

Andere Vertragsbedingungen darf der Veranstalter einseitig nur ändern, wenn der Vertrag das vorsieht und die Änderung unerheblich ist; er muss Sie klar und hervorgehoben informieren (§ 651f Abs. 2 BGB). Muss er eine wesentliche Eigenschaft der Reise erheblich ändern oder von Ihren besonderen Vorgaben abweichen, die Vertragsinhalt wurden, gilt dasselbe wie bei einer Erhöhung über 8 %: Er kann die Änderung oder eine Ersatzreise nur anbieten (§ 651g BGB).

Speziell zu verschobenen Flügen und Ansprüchen gegen die Airline: Flug verspätet bei der Pauschalreise.

Wenn der Veranstalter absagt

Grund der AbsageSpätester Zeitpunkt
Mindestteilnehmer­zahl verfehlt, Reise länger als 6 Tage20 Tage vor Beginn
Mindestteilnehmer­zahl verfehlt, Reise 2 bis 6 Tage7 Tage vor Beginn
Mindestteilnehmer­zahl verfehlt, Reise unter 2 Tagen48 Stunden vor Beginn
Unvermeidbare, außergewöhnliche Umständeunverzüglich nach Kenntnis

Quelle: § 651h Abs. 4 BGB. Die Mindestteilnehmerzahl muss im Vertrag stehen. In allen Fällen verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis und muss binnen 14 Tagen erstatten (§ 651h Abs. 5 BGB).

So reagieren Sie

Wollen Sie selbst nicht mehr reisen, sind die Regeln andere: Pauschalreise stornieren oder günstiger Reise auf eine andere Person übertragen.

Keine Rechtsberatung. Die Verbraucherzentralen bieten einen kostenlosen Pauschalreise-Check und Musterbriefe.

Nach einem Rücktritt eine neue Reise suchen
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Quellen

Abgerufen am 03.10.2026. Preise, Tarife und Bedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die Angabe des Anbieters beim Abschluss.

Häufige Fragen

Darf der Reiseveranstalter den Preis nachträglich erhöhen?

Nur wenn der Vertrag das vorsieht und die Erhöhung sich direkt aus höheren Treibstoffkosten, Steuern und Abgaben oder Wechselkursen ergibt. Die Mitteilung mit Berechnung muss spätestens 20 Tage vor Reisebeginn kommen (§ 651f BGB).

Was gilt bei einer Preiserhöhung über 8 Prozent?

Der Veranstalter kann sie nur anbieten. Sie können annehmen oder kostenlos zurücktreten. Lassen Sie seine Frist verstreichen, gilt das Angebot als angenommen (§ 651g BGB).

Darf der Veranstalter das Hotel wechseln?

Einseitig nur, wenn der Vertrag das vorsieht und die Änderung unerheblich ist. Ein erheblich anderes Hotel kann er nur anbieten; dann dürfen Sie kostenlos zurücktreten oder annehmen und bei schlechterer Leistung mindern.

Bis wann darf ein Veranstalter wegen zu wenig Teilnehmern absagen?

Bei Reisen über sechs Tage spätestens 20 Tage vor Beginn, bei zwei bis sechs Tagen spätestens sieben Tage vorher, bei kürzeren Reisen 48 Stunden vorher, und nur, wenn die Mindestteilnehmerzahl im Vertrag steht (§ 651h Abs. 4 BGB).

Wie schnell bekomme ich mein Geld nach einer Absage zurück?

Spätestens 14 Tage nach dem Rücktritt (§ 651h Abs. 5 BGB).