Pauschalreise auf eine andere Person übertragen: günstiger als stornieren

Reisen · 5 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim

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Wer nicht reisen kann, muss nicht stornieren: Eine Pauschalreise dürfen Sie bis kurz vor Abreise an jemand anderen abgeben. Welche Frist gilt, was der Veranstalter verlangen darf und wie Sie sich mit dem Ersatzreisenden absichern.

Die kurze Antwort

Bevor Sie stornieren, fragen Sie beim Veranstalter nach den Mehrkosten einer Übertragung und vergleichen Sie diese mit der Stornopauschale. Kurz vor Abreise ist die Übertragung oft deutlich günstiger. Finden Sie jemanden, schicken Sie dem Veranstalter die Daten der neuen Person per E-Mail und lassen Sie sich den Zugang bestätigen. Das geht nur bei Pauschalreisen, nicht bei einzeln gebuchten Flügen oder Hotels.

Das Wichtigste in Kürze

Die Regeln

PunktRegel
FormErklärung auf einem dauerhaften Datenträger (Brief, E-Mail, Fax, Kundenportal); ein Anruf reicht nicht
Fristangemessen vor Reisebeginn; 7 Tage vorher ist in jedem Fall rechtzeitig
Zustimmungnicht nötig
Widerspruchnur, wenn die neue Person vertragliche Reise­erfordernisse nicht erfüllt
Kostennur angemessene, tatsächlich entstandene Mehrkosten, mit Nachweis
HaftungSie und die neue Person gemeinsam für Reisepreis und Mehrkosten

Quellen: § 651e BGB, Verbraucherzentrale, Stand 17.07.2026; abgerufen am 03.10.2026.

Beispiele für zulässige Widerspruchsgründe nennt die Verbraucherzentrale: fehlende Tropentauglichkeit, fehlende Bergsteigererfahrung oder ein fehlendes Visum. Widerspricht der Veranstalter nicht unverzüglich, ist die Übertragung wirksam. Laut Verbraucherzentrale verlangen Veranstalter neben den Mehrkosten regelmäßig eine Bearbeitungsgebühr aus ihren AGB; eine Stornopauschale darf es nicht sein.

Übertragen oder stornieren? Rechenbeispiel

StornierenÜbertragen
Reise­preis1.800 €1.800 €
KostenStorno­pauschale 50 % = 900 €Flug­ticket 180 € + Bearbei­tung 30 € = 210 €
Zurück900 € vom Veranstalterder mit der Ersatz­person vereinbarte Preis

Beispiel mit angenommenen Werten (Stornopauschale laut AGB, Ticket- und Bearbeitungskosten). Wie hoch Stornopauschalen sein dürfen, regelt § 651h BGB; die Prozentsätze stehen in den AGB Ihres Veranstalters. Mehrkosten entstehen laut Verbraucherzentrale zum Beispiel für eine neue Buchungsbestätigung oder ein neues Flugticket.

Wichtig: Kostenlos stornieren können Sie nur bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel (§ 651h Abs. 3 BGB). Alles Weitere zum Rücktritt: Pauschalreise stornieren.

So gehen Sie vor

Laut Verbraucherzentrale kann der Veranstalter auf Nachfrage manchmal auch eine kostenlose Umbuchung oder einen Gutschein anbieten; einen Anspruch darauf gibt es nicht. Keine Rechtsberatung.

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Quellen

Abgerufen am 03.10.2026. Preise, Tarife und Bedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die Angabe des Anbieters beim Abschluss.

Häufige Fragen

Kann ich eine Pauschalreise an jemand anderen abgeben?

Ja. Nach § 651e BGB dürfen Sie vor Reisebeginn erklären, dass eine andere Person an Ihrer Stelle reist. Eine Zustimmung des Veranstalters brauchen Sie nicht.

Bis wann muss ich die Übertragung melden?

Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn. Spätestens sieben Tage vorher ist die Mitteilung in jedem Fall rechtzeitig. Sie muss auf einem dauerhaften Datenträger kommen, etwa per E-Mail.

Was kostet die Übertragung einer Pauschalreise?

Der Veranstalter darf nur angemessene, tatsächlich entstandene Mehrkosten verlangen und muss sie nachweisen, etwa für ein neues Flugticket. Eine Stornopauschale darf er nicht verlangen.

Darf der Veranstalter die Ersatzperson ablehnen?

Nur wenn sie vertragliche Reiseerfordernisse nicht erfüllt, zum Beispiel ein nötiges Visum fehlt.

Kann ich auch einen einzeln gebuchten Flug übertragen?

Das gesetzliche Recht nach § 651e gilt nur für Pauschalreisen. Bei einzeln gebuchten Flügen oder Hotels hängt es von den Bedingungen des Anbieters ab.