Flug verspätet bei der Pauschalreise: Entschädigung von der Airline, Minderung vom Veranstalter

Reisen · 6 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim

Werbung: Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links (Partner-Links). Kaufen oder buchen Sie darüber, erhalten wir eine Provision; der Preis ändert sich für Sie nicht. Mehr dazu · So sortieren wir

Bei einer Pauschalreise haben Sie bei Flugverspätung zwei Ansprechpartner: die Fluggesellschaft für die pauschale Entschädigung nach EU-Recht und den Veranstalter für die Minderung. Wer was zahlt, was angerechnet wird und was bei geänderten Flugzeiten gilt.

Die kurze Antwort

Fordern Sie die pauschale Entschädigung bei der Fluggesellschaft, die den Flug durchgeführt hat, nicht beim Veranstalter. Melden Sie die Verspätung außerdem der Reiseleitung, wenn Ihnen dadurch Urlaub verloren geht: Dann kommt eine Minderung des Reisepreises in Frage. Beides wird verrechnet; meist ist die EU-Entschädigung der höhere Betrag.

Das Wichtigste in Kürze

Was die Airline zahlen muss

FlugstreckeVerspätung am ZielEntschädigung
bis 1.500 kmab 3 Stunden250 €
über 1.500 km in der EU oder 1.500–3.500 kmab 3 Stunden400 €
über 3.500 km (Nicht-EU)3 bis unter 4 Stunden300 €
über 3.500 km (Nicht-EU)ab 4 Stunden600 €

Quellen: EU-Portal „Ihr Europa“: Fluggastrechte, VO (EG) Nr. 261/2004, Verbraucherzentrale, Stand 17.09.2026; abgerufen am 03.10.2026.

Was der Veranstalter zahlen muss

Bei der Pauschalreise ist auch eine Reiseleistung, die mit unangemessener Verspätung erbracht wird, ein Reisemangel (§ 651i Abs. 2 BGB). Laut Verbraucherzentrale sehen Gerichte einen Mangel etwa dann, wenn eine Flugverlegung die Nachtruhe im Urlaub verkürzt oder den zweiten oder vorletzten Urlaubstag beeinträchtigt. Die Frankfurter Tabelle nennt für einen Abflug, der sich um mehr als vier Stunden verschiebt, 5 % des Tagesreisepreises für jede weitere Stunde.

Die beiden Ansprüche werden verrechnet: Was Sie nach der Fluggastrechte-Verordnung bekommen haben, müssen Sie sich auf Minderung und Schadensersatz beim Veranstalter anrechnen lassen, und umgekehrt (§ 651p Abs. 3 BGB).

AnnahmeWert
Reisepreis für 2 Personen, 7 Tage1.400 €, also 200 € pro Tag
Hinflug 2.300 km, Ankunft9 Stunden später
Entschädigung Airline2 × 400 € = 800 €
Minderung nach Tabelle5 Stunden über 4 × 5 % × 200 € = 50 €
Ergebnis800 € von der Airline; die 50 € werden angerechnet, also nichts zusätzlich

Beispiel mit angenommenen Werten und eigener Rechnung. Ob ein Gericht die Tabelle so anwendet, hängt vom Einzelfall ab. Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt die Airline-Entschädigung; dann bleibt die Minderung beim Veranstalter.

Das Beispiel zeigt den Normalfall: Bei Verspätungen ist die EU-Entschädigung meist höher. Die Minderung wird wichtig, wenn die Airline sich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, wenn ein ganzer Urlaubstag verloren geht oder wenn Folgekosten entstehen, etwa ein verfallener Mietwagen-Tag.

Geänderte Flugzeiten vor der Reise

Quellen: Verbraucherzentrale: Geänderte Flugzeiten, Stand 16.07.2026, Ihr Europa.

So gehen Sie vor

Weitere Mängel im Urlaub: Reisemängel: Reisepreis mindern. Wer gar nicht reisen will: Pauschalreise stornieren.

Keine Rechtsberatung. Die Angaben gelten für Flüge im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.

Pauschalreisen mit Flugzeiten vergleichen
Pauschalreisen bei CHECK24 vergleichen (Affiliate-Link)

Häufige Fragen

Wer zahlt bei Flugverspätung in der Pauschalreise?

Die pauschale Entschädigung nach EU-Recht zahlt die ausführende Fluggesellschaft. Eine Minderung des Reisepreises verlangen Sie beim Reiseveranstalter. Beides wird verrechnet (§ 651p Abs. 3 BGB).

Ab wann gibt es Entschädigung für einen verspäteten Flug?

Ab drei Stunden Verspätung bei der Ankunft am Ziel: 250 € bis 1.500 km, 400 € bis 3.500 km oder innerhalb der EU, bei längeren Strecken 300 € (3 bis 4 Stunden) oder 600 € (ab 4 Stunden).

Kann ich Entschädigung und Minderung zusammen bekommen?

Nicht doppelt für dasselbe Ereignis. Der Betrag der Airline wird auf die Minderung angerechnet. Sie bekommen also im Ergebnis den höheren der beiden Beträge.

Mein Flug wurde vorverlegt. Habe ich Ansprüche?

Eine Vorverlegung um mehr als eine Stunde gilt laut EuGH als Annullierung. Je nachdem, wann Sie informiert wurden, steht Ihnen dann eine Entschädigung zu.

Wann bekomme ich keine Entschädigung?

Wenn die Airline nachweist, dass außergewöhnliche Umstände die Verspätung verursacht haben, die sich mit zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließen. Eine Minderung beim Veranstalter bleibt dann möglich.