Freiwillige Steuererklärung: Für 2022 nur noch bis 31.12.2026, so holen Sie Geld zurück
Steuern · 5 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim
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Wer nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, kann sie bis zu vier Jahre später abgeben. Für das Jahr 2022 endet diese Frist am 31. Dezember 2026. Für wen sich das lohnt, welche Unterlagen Sie brauchen und warum es kaum ein Risiko gibt.
Die kurze Antwort
Wenn Sie 2022 nur Lohn hatten und nicht zur Abgabe verpflichtet waren, lohnt sich ein Blick in die Unterlagen: Bis Silvester 2026 können Sie die Erklärung noch einreichen. Rechnen Sie vorher in ELSTER oder einem Steuerprogramm unverbindlich durch, ob eine Erstattung herauskommt. Für 2023 bleibt Zeit bis Ende 2027.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmer ohne Pflicht zur Erklärung können eine Veranlagung beantragen, indem sie eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG).
- Dafür gilt die Festsetzungsfrist von vier Jahren (§ 169 AO). Laut Land Berlin heißt das: für 2022 bis zum 31.12.2026.
- Die Frist ist nicht verlängerbar. Die Erklärung muss bis 31.12. beim Finanzamt sein; mit Mein ELSTER geht das auch am letzten Tag.
- Typische Gründe für eine Erstattung: Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit im Jahr, Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Handwerkerrechnungen, Spenden (Einschätzung).
- Rechnen Sie vor dem Absenden unverbindlich durch: Mein ELSTER und Steuerprogramme zeigen das voraussichtliche Ergebnis.
Welche Jahre noch gehen
| Steuerjahr | Freiwillige Erklärung bis |
|---|---|
| 2022 | 31.12.2026 |
| 2023 | 31.12.2027 |
| 2024 | 31.12.2028 |
| 2025 | 31.12.2029 |
Quellen: Service Berlin: Einkommensteuer, Erklärung freiwillig abgeben (Beispiel 2022), § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 170 AO; abgerufen am 03.10.2026. Folgejahre eigene Fortschreibung derselben Regel.
Die Vier-Jahres-Frist gilt nur, wenn Sie nicht zur Abgabe verpflichtet waren. Waren Sie verpflichtet, gelten kürzere Abgabefristen und gegebenenfalls ein Verspätungszuschlag: Steuererklärung: Frist verpasst.
Für wen es sich oft lohnt
- Jobwechsel, Arbeitslosigkeit oder Berufsstart im Laufe des Jahres: Die Lohnsteuer wird monatlich so berechnet, als verdienten Sie das ganze Jahr gleich viel (Einschätzung, typischer Erstattungsgrund).
- Werbungskosten über dem Pauschbetrag: Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt heute bei 1.230 € (§ 9a EStG); für ältere Jahre gilt der damalige Betrag. Was darüber liegt, etwa Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Homeoffice-Tage, senkt die Steuer.
- Handwerker und haushaltsnahe Dienste, Spenden, Kirchensteuer, Krankheitskosten: werden im Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt (Einschätzung).
- Teilzeit oder Minijob mit Lohnsteuer: Wurde Lohnsteuer einbehalten, obwohl das Jahreseinkommen niedrig war, kommt sie oft zurück (Einschätzung).
Ob für Sie tatsächlich etwas herauskommt, hängt vom Einzelfall ab. Mein ELSTER und Steuerprogramme zeigen vor dem Absenden eine unverbindliche Berechnung.
So gehen Sie vor
- Lohnsteuerbescheinigung 2022 heraussuchen oder in Mein ELSTER über den Belegabruf laden
- Belege sammeln: Fahrtstrecke zur Arbeit, Arbeitsmittel, Handwerkerrechnungen mit Überweisung, Spenden
- Erklärung für das richtige Jahr ausfüllen; in Steuerprogrammen trägt die Version das Folgejahr im Namen
- Unverbindliche Berechnung prüfen
- Spätestens am 31.12.2026 übermitteln; per Post muss der Brief bis dahin beim Finanzamt sein
- Bescheid prüfen; Einspruch ist einen Monat nach Bekanntgabe möglich (Einschätzung, Frist steht im Bescheid)
Mein ELSTER braucht eine Registrierung, die laut ELSTER bis zu zehn Werktage dauern kann, weil ein Code per Post kommt. Registrieren Sie sich deshalb jetzt. Wer nur Lohn und keine Gewinneinkünfte hat, darf die Erklärung auch auf Papier abgeben (§ 25 Abs. 4 EStG). Vergleich: ELSTER oder Steuersoftware.
Rechtsgrundlage der Antragsveranlagung: § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Keine Steuerberatung.
Für ältere Jahre brauchen Sie die passende Programmversion; Steuerjahr beim Kauf prüfen
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Quellen
- Service Berlin: Einkommensteuer – Erklärung freiwillig abgeben
- § 46 EStG: Veranlagung bei Arbeitnehmern
- § 169 AO: Festsetzungsfrist
- § 170 AO: Beginn der Festsetzungsfrist
- § 9a EStG: Pauschbeträge für Werbungskosten
- § 25 EStG: Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
Abgerufen am 03.10.2026. Preise, Tarife und Bedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die Angabe des Anbieters beim Abschluss.
Häufige Fragen
Bis wann kann ich die Steuererklärung 2022 freiwillig abgeben?
Bis zum 31. Dezember 2026, sofern Sie nicht zur Abgabe verpflichtet waren. Die Frist beträgt vier Jahre und ist nicht verlängerbar.
Wie viele Jahre rückwirkend kann ich eine Steuererklärung machen?
Bei der freiwilligen Erklärung vier Jahre. Im Jahr 2026 also noch für 2022, 2023, 2024 und 2025.
Was passiert, wenn bei der freiwilligen Erklärung eine Nachzahlung herauskommt?
Rechnen Sie vor dem Absenden unverbindlich in ELSTER oder einem Steuerprogramm. Zeigt die Berechnung eine Nachzahlung, lassen Sie sich vor der Abgabe von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater beraten.
Brauche ich für die freiwillige Erklärung ein Steuerprogramm?
Nein. Mein ELSTER ist kostenlos. Programme helfen mit Erklärungen und Abfragen, kosten aber Geld.
Wer ist zur Steuererklärung verpflichtet?
Unter anderem, wer Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug über 410 € hatte, gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern war oder als Ehepaar die Steuerklassenkombination III/V hatte (§ 46 Abs. 2 EStG). Dann gelten kürzere Fristen.