Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro, und wie sie mit der Pendlerpauschale zusammenpasst
Steuern · 5 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim
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Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und nicht ins Büro fahren, können Sie 6 Euro absetzen, bis zu 1.260 Euro im Jahr. Welche Tage zählen, wann es sich lohnt und wie Sie Homeoffice- und Bürotage richtig kombinieren.
Die kurze Antwort
Zählen Sie Ihre reinen Homeoffice-Tage und multiplizieren Sie mit 6 €. Für die Bürotage setzen Sie die Pendlerpauschale an. Erst wenn beides zusammen mit anderen Werbungskosten über 1.230 € liegt, senkt es Ihre Steuer. Wer nur zu Hause arbeitet, erreicht mit der Tagespauschale allein höchstens 1.260 € und damit knapp mehr als den Pauschbetrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Tagespauschale beträgt 6 € für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb aufsuchen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG).
- Höchstens 1.260 € im Jahr, das entspricht 210 Tagen.
- Ohne dauerhaft verfügbaren anderen Arbeitsplatz zählen auch Tage, an denen Sie zusätzlich unterwegs oder im Betrieb arbeiten.
- Ein eigenes Arbeitszimmer und die Tagespauschale schließen sich für dieselbe Wohnung aus.
- Wie die Pendlerpauschale wirkt sie nur, soweit alle Werbungskosten zusammen über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen.
Welche Tage zählen
| Arbeitstag | Tagespauschale? |
|---|---|
| Ganzer Tag zu Hause, keine Fahrt ins Büro | ja, 6 € |
| Vormittags zu Hause, nachmittags im Büro | nein, dafür Pendlerpauschale |
| Kein anderer Arbeitsplatz verfügbar, Tag teils beim Kunden | ja, 6 € |
| Urlaub, krank, Wochenende ohne Arbeit | nein |
| Eigenes Arbeitszimmer wird abgesetzt | nein, kein Doppelabzug |
Quelle: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG, für Arbeitnehmer über § 9 Abs. 5 EStG; abgerufen am 03.10.2026. Maßgeblich ist, dass die Tätigkeit an dem Tag überwiegend zu Hause stattfindet.
Rechenbeispiel: zwei Tage Homeoffice, drei Tage Büro
| Posten | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Homeoffice-Tage | 46 Wochen × 2 Tage = 92 Tage × 6 € | 552,00 € |
| Bürotage | 46 Wochen × 3 Tage = 138 Tage × 20 km × 0,38 € | 1.048,80 € |
| Summe Werbungskosten | 1.600,80 € | |
| Über dem Pauschbetrag von 1.230 € | 370,80 € |
Beispiel mit angenommenen Werten für 2026 und eigener Rechnung nach § 4 Abs. 5 Nr. 6c, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und § 9a EStG. Die Steuerersparnis ist dieser Betrag mal Ihrem persönlichen Steuersatz.
Das Beispiel zeigt: Einzeln läge keiner der beiden Posten über dem Pauschbetrag, zusammen schon. Wer weitere Werbungskosten hat, etwa einen beruflich genutzten Laptop, Fachliteratur oder Fortbildungen, kommt noch höher. Wie viel die Pendlerpauschale je Entfernung bringt: Pendlerpauschale 2026 mit Tabelle.
Was Sie aufschreiben sollten
- Einen einfachen Kalender führen: Homeoffice-Tag, Bürotag, Urlaub, krank
- Bei Bürotagen die einfache Entfernung in vollen Kilometern notieren
- Bescheinigung oder Vereinbarung des Arbeitgebers zum Homeoffice aufbewahren; das Finanzamt kann nachfragen (Einschätzung)
- Arbeitsmittel mit Rechnung sammeln, etwa Bildschirm, Bürostuhl, Software
- Prüfen, ob Sie ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer haben; dann statt der Tagespauschale die Kosten dafür
- Selbstständige setzen die Tagespauschale als Betriebsausgabe an; die Regel ist dieselbe (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG).
- Zwei Jobs: Die 6 € gelten je Tag für die gesamte berufliche Betätigung, nicht je Job.
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Steuerprogramme fragen Homeoffice- und Bürotage getrennt ab
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Quellen
- § 4 EStG, Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c: Tagespauschale
- § 9 EStG: Werbungskosten
- § 9a EStG: Pauschbeträge für Werbungskosten
Abgerufen am 03.10.2026. Preise, Tarife und Bedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die Angabe des Anbieters beim Abschluss.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
6 € je Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb aufsuchen, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG).
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren?
Ja, aber nicht für denselben Tag: Homeoffice-Tage mit 6 €, Bürotage mit der Pendlerpauschale. Ausnahme: Ohne dauerhaft verfügbaren anderen Arbeitsplatz zählt die Tagespauschale auch an Tagen mit Fahrten.
Lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?
Nur, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt über 1.230 € liegen. Mit reiner Homeoffice-Arbeit sind es höchstens 1.260 €; zusammen mit Fahrten und Arbeitsmitteln wird die Grenze oft überschritten.
Brauche ich ein Arbeitszimmer für die Homeoffice-Pauschale?
Nein. Die Tagespauschale gilt auch für die Küche oder eine Arbeitsecke. Setzen Sie ein Arbeitszimmer ab, entfällt sie für diese Wohnung.
Gilt die Homeoffice-Pauschale auch für Selbstständige?
Ja, als Betriebsausgabe nach denselben Regeln.