Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer, mit Tabelle und Rechenweg
Steuern · 5 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim
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Seit 1. Januar 2026 gibt es 38 Cent für jeden Kilometer des Arbeitswegs, auch für die ersten 20. Was das im Vergleich zu 2025 bringt, ab welcher Entfernung die Pauschale allein den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigt und wie Sie richtig rechnen.
Die kurze Antwort
Rechnen Sie: einfache Entfernung in vollen Kilometern × 0,38 € × Arbeitstage vor Ort. Liegt das Ergebnis zusammen mit Ihren anderen Werbungskosten über 1.230 €, senkt jeder Euro darüber Ihr zu versteuerndes Einkommen. Für die Erklärung 2026, die Sie 2027 abgeben, gilt der neue Satz; für 2025 noch der alte.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. Januar 2026 zählen 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ab dem ersten Kilometer (§ 9 EStG, Bundesregierung).
- Für die Steuererklärung 2025 gilt noch die alte Regel: 0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. Kilometer.
- Gezählt wird jeder Arbeitstag, an dem Sie zur Arbeitsstätte fahren, nach der kürzesten Straßenverbindung. Höchstens 4.500 € im Jahr, außer mit eigenem Auto.
- Steuerlich wirkt die Pauschale nur, soweit Ihre Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.
- Bei 220 Arbeitstagen reicht 2026 schon ein Arbeitsweg von 15 km, damit die Pauschale allein darüber liegt; 2025 waren es 19 km (eigene Rechnung).
Was sich 2026 geändert hat
| bis 2025 | ab 2026 | |
|---|---|---|
| Kilometer 1 bis 20 | 0,30 € | 0,38 € |
| ab Kilometer 21 | 0,38 € | 0,38 € |
| Höchstbetrag | 4.500 €, mit eigenem Auto mehr | 4.500 €, mit eigenem Auto mehr |
Quellen: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (aktuelle Fassung), Bundesregierung, Steueränderungen zum 1. Januar 2026, Haufe (Regel bis 31.12.2025); abgerufen am 03.10.2026.
Die Erhöhung gilt laut Bundesregierung dauerhaft und unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch für Bahn, Bus oder Fahrrad. Steuerpflichtige mit geringen Einkünften erhalten weiterhin die Mobilitätsprämie. Neu ab 2026: Gewerkschaftsbeiträge lassen sich zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag absetzen.
Tabelle: Was die Pauschale bei Ihrem Arbeitsweg ergibt
| Einfache Strecke | 2025 | 2026 | Plus |
|---|---|---|---|
| 5 km | 330 € | 418 € | 88 € |
| 10 km | 660 € | 836 € | 176 € |
| 15 km | 990 € | 1.254 € | 264 € |
| 20 km | 1.320 € | 1.672 € | 352 € |
| 30 km | 2.156 € | 2.508 € | 352 € |
| 40 km | 2.992 € | 3.344 € | 352 € |
Eigene Rechnung mit 220 Arbeitstagen vor Ort, wie in den Beispielen der Bundesregierung (5, 10 und 20 km stimmen mit deren Angaben überein). Das ist die abziehbare Pauschale, nicht die Steuerersparnis; die hängt von Ihrem Steuersatz ab.
Ab 20 km wächst das Plus nicht mehr, weil ab dem 21. Kilometer schon vorher 38 Cent galten. Am meisten gewinnen also Pendler mit 20 km und mehr: 352 € mehr Werbungskosten im Jahr.
Wann sich die Pauschale steuerlich auswirkt
- Pauschbetrag: Ohne Nachweis zieht das Finanzamt bei Arbeitnehmern 1.230 € Werbungskosten ab (§ 9a EStG). Die Pendlerpauschale bringt nur etwas, soweit alle Werbungskosten zusammen darüber liegen.
- Schwelle: Bei 220 Tagen übersteigt die Pauschale allein ab 15 km den Pauschbetrag (1.254 €), im Jahr 2025 erst ab 19 km (eigene Rechnung). Mit Arbeitsmitteln, Homeoffice-Tagen oder Fortbildung wird die Schwelle früher erreicht.
- Homeoffice-Tage zählen nicht als Fahrtage. Dafür gibt es die Tagespauschale: Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag.
Richtig rechnen
- Einfache Strecke zählen, nicht Hin- und Rückweg
- Kürzeste Straßenverbindung; eine längere nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und Sie sie regelmäßig fahren
- Nur volle Kilometer, angefangene werden nicht gezählt
- Nur Tage, an denen Sie die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufsuchen; Urlaub, Krankheit und Homeoffice abziehen
- Bestimmte steuerfreie Sachbezüge des Arbeitgebers für den Arbeitsweg mindern die Pauschale
Regeln laut § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG. Mit Steuerprogramm oder Mein ELSTER rechnet die Software die Pauschale aus Kilometern und Tagen selbst. Zur Wahl: ELSTER oder Steuersoftware. Keine Steuerberatung.
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Quellen
- § 9 EStG: Werbungskosten (Entfernungspauschale)
- § 9a EStG: Pauschbeträge für Werbungskosten
- Bundesregierung: Steueränderungen zum 1. Januar 2026
- Haufe: Neue Entfernungspauschale ab 2026
Abgerufen am 03.10.2026. Preise, Tarife und Bedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die Angabe des Anbieters beim Abschluss.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer, für jeden Arbeitstag vor Ort. Höchstens 4.500 € im Jahr, mit eigenem Auto auch mehr.
Gilt die neue Pendlerpauschale schon für die Steuererklärung 2025?
Nein. Für 2025 gelten 0,30 € für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Der neue Satz gilt ab dem Steuerjahr 2026.
Zählt bei der Pendlerpauschale Hin- und Rückweg?
Nein, nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, in vollen Kilometern.
Gilt die Pendlerpauschale auch für Bahn und Fahrrad?
Ja, laut Bundesregierung unabhängig vom Verkehrsmittel. Die Grenze von 4.500 € gilt, wenn Sie kein eigenes Auto nutzen.
Ab wie vielen Kilometern lohnt sich die Pendlerpauschale?
Steuerlich wirkt sie, soweit alle Werbungskosten über 1.230 € liegen. Bei 220 Arbeitstagen erreicht die Pauschale allein diese Grenze 2026 ab 15 km (eigene Rechnung).