Unfall oder Strafzettel mit dem Mietwagen im Ausland: Was jetzt zu tun ist
Reisen · 5 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim
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Nach einem Unfall mit dem Mietwagen entscheiden die ersten Minuten, ob die Versicherung zahlt. Was vor Ort zu tun ist, warum der Strafzettel Wochen später mit einer Bearbeitungsgebühr kommt und welche Regeln für Alter, Grenzfahrten und Einwegmiete gelten.
Die kurze Antwort
Nach einem Unfall: Stelle sichern, Polizei rufen, Unfallbericht ausfüllen, Fotos machen, den Vermieter anrufen. Unterlassen Sie einen dieser Schritte, kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Strafzettel aus dem Urlaub kommen oft Wochen später über den Vermieter; die Bearbeitungsgebühr dafür ist umstritten.
Das Wichtigste in Kürze
- Halten Sie sich nach einem Unfall genau an die Versicherungsbedingungen: In der Regel Polizei rufen und einen Europäischen Unfallbericht ausfüllen, auch wenn kein anderes Auto beteiligt war (EVZ).
- Informieren Sie den Vermieter sofort. Bei Diebstahl immer die Polizei rufen und einen Bericht erstellen lassen (Verbraucherzentrale).
- Für Verkehrsverstöße haftet der Mieter. Der Vermieter gibt Ihre Daten an die Behörde weiter und verlangt dafür meist eine Bearbeitungsgebühr von ungefähr 40 € (EVZ).
- Mindestalter meist 21 Jahre; unter 25 und teils ab 69 Jahren fallen Aufpreise an oder es gibt Einschränkungen (EVZ).
- Ob Sie ins Nachbarland fahren dürfen, regelt der Vertrag. Unerlaubte Auslandsfahrten können hohe Vertragsstrafen kosten.
Nach einem Unfall: die Reihenfolge
- Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern; Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten sind in Europa immer Pflicht
- Bei Verletzten immer die Polizei rufen; laut EVZ verlangen Mietwagen-Versicherungen die Polizei oft auch sonst, selbst ohne zweites Fahrzeug
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen, das Formular liegt meist im Handschuhfach; nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen
- Daten des Unfallgegners notieren: Name, Adresse, Versicherung, Versicherungsnummer, Kennzeichen; Ausweis zeigen lassen
- Fotos von Schäden, Fahrzeugen und Unfallumgebung, Kontaktdaten von Zeugen
- Sofort den Vermieter informieren und die Meldefristen aus den Unterlagen einhalten
- Bei Rückgabe den Schadensbericht unterschreiben und ein Exemplar mitnehmen
Quellen: EVZ: Mietwagen im Ausland, aktualisiert 19.06.2026, EVZ: Unfall im Ausland, aktualisiert 28.01.2026, Verbraucherzentrale, Stand 31.07.2026. Laut EVZ kommt die Polizei im Ausland bei reinen Blechschäden nicht immer; dokumentieren Sie dann besonders gründlich.
Zahlen müssen Sie den Schaden laut Verbraucherzentrale zunächst selbst im Urlaubsland beim Vermieter. Haben Sie über einen Vermittler in Deutschland gebucht, läuft die Abwicklung über diesen. Bewahren Sie Mietvertrag, Unfallbericht und alle Zahlungsbelege auf. Welche Schäden gedeckt sind, hängt von Ihrer Versicherung ab: Mietwagen-Versicherung und Selbstbeteiligung.
Strafzettel und Bußgelder
- Der Mieter haftet: Die Behörde bekommt Ihre Daten vom Vermieter.
- Bearbeitungsgebühr: Für die Weitergabe verlangen die meisten Vermieter ungefähr 40 €. Die italienische Wettbewerbsbehörde hat diese Gebühr im Juni 2022 für Italien als unzulässig eingestuft; in anderen Ländern wird sie laut EVZ wohl weiter verlangt.
- Höhere Bußgelder: Im Ausland sind Bußgelder laut EVZ deutlich höher als in Deutschland, und EU-Staaten verfolgen Verstöße zunehmend grenzüberschreitend.
- Widerspruch: Sind Sie mit der Gebühr nicht einverstanden, nennt das EVZ die Rückbuchung über die Kreditkarte als Möglichkeit; der Vermieter müsste dann klagen.
Alle Punkte laut EVZ. Das eigentliche Bußgeld der Behörde ist davon getrennt zu sehen; ob Sie es zahlen müssen, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Landes (Einschätzung, keine Rechtsberatung).
Alter, Grenzen und Einwegmiete
| Thema | Was gilt |
|---|---|
| Mindestalter | meist 21 Jahre, je nach Land und Vermieter |
| Unter 25 / Fahranfänger | oft Zusatzgebühr |
| Ab 69 Jahren | nicht immer ein Fahrzeug oder Aufpreis |
| Fahrt ins Ausland | laut Vertrag: erlaubt, gegen Gebühr oder verboten; Verstoß kann hohe Vertragsstrafe kosten |
| Rückgabe an anderem Ort | One-Way-Gebühr, oft erst vor Ort berechnet, grenzüberschreitend teils sehr hoch |
| Zusatzfahrer | nur eingetragene Fahrer sind versichert; Eintrag kann kosten |
Quellen: EVZ, Verbraucherzentrale; abgerufen am 03.10.2026.
Weitere Punkte vor und nach der Miete: Checkliste für Abholung und Rückgabe und Ärger mit dem Mietwagen: Geld zurückholen. Keine Rechtsberatung.
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Quellen
- EVZ Deutschland: Mietwagen im Ausland (aktualisiert 19.06.2026)
- EVZ Deutschland: Unfall im Ausland (aktualisiert 28.01.2026)
- Verbraucherzentrale: Auslandsurlaub mit dem Mietwagen (Stand 31.07.2026)
Abgerufen am 03.10.2026. Preise, Tarife und Bedingungen können sich ändern; maßgeblich ist die Angabe des Anbieters beim Abschluss.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Unfall mit dem Mietwagen im Ausland tun?
Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Fotos machen, Zeugen notieren und sofort den Vermieter informieren. Laut EVZ riskieren Sie sonst, den Schaden trotz Versicherung selbst zu zahlen.
Muss ich auch ohne Unfallgegner die Polizei rufen?
Laut EVZ gehört das zu den typischen Pflichten aus der Mietwagen-Versicherung, auch wenn kein anderes Fahrzeug beteiligt war. Maßgeblich sind Ihre Versicherungsbedingungen.
Warum verlangt der Autovermieter Geld für einen Strafzettel?
Er gibt Ihre Daten an die Behörde weiter und verlangt dafür meist eine Bearbeitungsgebühr von ungefähr 40 €. In Italien wurde diese Gebühr 2022 von der Wettbewerbsbehörde als unzulässig eingestuft.
Darf ich mit dem Mietwagen in ein anderes Land fahren?
Nur wenn der Mietvertrag es erlaubt. Manchmal kostet es eine Gebühr, manchmal ist es verboten. Unerlaubte Fahrten können hohe Vertragsstrafen auslösen.
Ab welchem Alter kann man einen Mietwagen mieten?
In der Regel ab 21 Jahren. Unter 25 Jahren und für Fahranfänger fallen oft Zusatzgebühren an; auch ab 69 Jahren gibt es teils Einschränkungen oder Aufpreise.