Mietwagen abholen und zurückgeben: Checkliste gegen Kratzer-Rechnungen und Zusatzkosten

Reisen · 6 Min. Lesezeit · aktualisiert am 3. Oktober 2026 · von Maximilian Heim

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Der meiste Ärger mit Mietwagen entsteht am Schalter und bei der Rückgabe. Die Checkliste nach den Hinweisen von Europäischem Verbraucherzentrum und Verbraucherzentrale: Buchung, Vertrag, Fotos, Tankregel, Rückgabe.

Die kurze Antwort

Fotografieren und filmen Sie den Wagen bei Abholung und Rückgabe rundum, im Beisein eines Mitarbeiters, und lassen Sie jeden Kratzer ins Protokoll schreiben. Buchen Sie die Tankregel „voll/voll“ und geben Sie den Wagen nur zu Öffnungszeiten zurück. Das verhindert die häufigsten Streitfälle. Wenn Ihr Flug sich verspätet, rufen Sie die Station an.

Das Wichtigste in Kürze

Vor der Buchung

Quellen: EVZ, aktualisiert 19.06.2026, Verbraucherzentrale, Stand 31.07.2026, § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Laut EVZ buchen Sie bei Vergleichsportalen meist über einen Vermittler, der einen Gutschein ausstellt; Ihr Vertragspartner für das Auto ist erst der Vermieter vor Ort.

Wer ist wofür zuständig?

StelleZuständig für
Vergleichs­portalnur den Vergleich; bei Problemen meist nicht zuständig
VermittlerReservierung, Vorauszahlung, Erstattung bei nicht erfolgter Vermietung, dort gebuchte Versicherungen
Vermieter vor Ortdas Auto: Unfälle, Pannen, Schäden, vor Ort gebuchte Extras, Maut, Bußgelder

Quelle: EVZ Deutschland; abgerufen am 03.10.2026.

Bei der Abholung

Tankregel

RegelSo läuft esHinweis
Voll/vollvoll übernehmen, voll zurückgebenlaut EVZ oft günstiger
Voll/leer mit Tank­pauschaleersten Tank beim Vermieter bezahlen, leer zurückgebennicht verbrauchter Sprit wird meist nicht erstattet (Einschätzung); Tank-Kautionen kamen laut EVZ teils spät oder gar nicht zurück

Quellen: EVZ: Tankregelung, EVZ: Tricks der Autovermieter. Bei voll/voll den Tankbeleg der letzten Tankstelle aufheben (Einschätzung).

Bei der Rückgabe

Was tun, wenn trotzdem eine Rechnung kommt: Ärger mit dem Mietwagen: Geld zurückholen. Versicherung und Kaution: Mietwagen-Versicherung, Mietwagen-Kaution.

No Show: wenn der Flug zu spät ist

Holen Sie den Wagen nicht zur vereinbarten Zeit ab, verfällt die Reservierung meist, und der vorausbezahlte Mietpreis ist weg, auch bei unverschuldeter Flugverspätung. Rufen Sie die Station an, sobald Sie wissen, dass es später wird; das hilft, garantiert aber nichts. Das Einbehalten des Preises ohne Übergabe ist laut EVZ nach deutschem Recht unzulässig, viele Vermittler sitzen aber im Ausland. Als Ausweg nennt das EVZ die Rückbuchung über die Bank. Bei einer Pauschalreise mit Mietwagen ist dagegen der Veranstalter zuständig: Flug verspätet bei der Pauschalreise.

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Häufige Fragen

Worauf muss ich bei der Abholung eines Mietwagens achten?

Mietvertrag mit der Reservierung vergleichen, keine ungewollten Extras unterschreiben, alle Schäden ins Übergabeprotokoll eintragen lassen und den Wagen rundum fotografieren oder filmen, auch Tankanzeige und Kilometerstand.

Kann ich eine Mietwagen-Buchung widerrufen?

Nein, ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es bei Mietwagen für einen festen Zeitraum nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ob und bis wann Sie kostenlos stornieren können, steht in den AGB.

Welche Tankregel ist beim Mietwagen am besten?

Laut Europäischem Verbraucherzentrum ist voll/voll oft günstiger als eine Tankpauschale des Vermieters.

Darf ich den Mietwagen außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben?

Das EVZ rät davon ab: Sie haben dann keinen Einfluss auf das Rückgabeprotokoll und können für Schäden haften, die bis zur Öffnung entstehen.

Was passiert, wenn ich den Mietwagen wegen Flugverspätung zu spät abhole?

Die Reservierung verfällt oft, und der vorausbezahlte Preis wird einbehalten. Rufen Sie rechtzeitig an. Bleibt das Geld weg, nennt das EVZ die Rückbuchung über die Bank als Weg.